Urteil am Landgericht Bonn Pflegetochter missbraucht - Haftstrafe für Mann aus Bad Münstereifel

Euskirchen/Bonn · Viermal hatte ein Pflegevater aus Bad Münstereifel sich an seiner 15-jährigen Pflegetochter vergangen. Das Landgericht Bonn hat ihn nun zu einer Haftstrafe verurteilt. Entdeckt worden waren die Taten eher zufällig.

 Wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt das Bonner Landgericht den Angeklagten zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis.

Wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt das Bonner Landgericht den Angeklagten zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis.

Foto: dpa/Arne Dedert

Der 15-Jährigen fiel ein Stein vom Herzen: „Endlich eine normale Familie“, dachte das Mädchen, als eine Pflegefamilie im Kreis Euskirchen es im Sommer 2019 aufnahm. Kurz zuvor hatte das Jugendamt sie und ihre drei Geschwister aufgrund von häuslicher Gewalt von ihren Eltern getrennt. Allerdings kam das Kind vom Regen in die Traufe, denn von Normalität war auch in dem neuen Zuhause keine Spur. Am Dienstagmittag wurde der neue Pflegevater aus Bad Münstereifel vor dem Bonner Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Viermal hatte er sich an der Schutzbefohlenen vergangen.

Die Gewalterfahrung in seiner Familie hatte das Mädchen wohl noch einigermaßen verkraftet: Jedenfalls wurde die gute Schülerin von allen Zeugen als ein fröhlicher, meist gut gelaunter Teenager beschrieben. Davon sei aber nach den Taten des Mannes auf der Anklagebank nichts mehr übrig geblieben, sagte der sichtlich angefressene Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Justen in seiner Urteilsbegründung. Das Kind, das sich seither in psychologischer Behandlung befinde, sei in einem Zustand, den man nur als katastrophal bezeichnen könne. „Und das sind Sie schuld!“, wandte er sich direkt an den frisch Verurteilten.

Das Mädchen hatte im Dezember 2019 zunächst gemeinsam mit seiner kleinen Schwester Aufnahme bei der Pflegefamilie gefunden. Nachdem die jüngere Schwester dann im Mai 2020 eine andere Bleibe fand, verschlechterte sich das Verhältnis der älteren zu ihren Pflegeeltern nach ihren Angaben schnell. Zuerst gab es allerdings Probleme mit der Pflegemutter. Sie habe es ihr niemals recht machen können, hatte das Mädchen dem Gericht als Zeugin gesagt. Eine Einschätzung, die schließlich auch die Richter teilten: Bei der Mutter gebe es, vorsichtig ausgedrückt, im pädagogischen Bereich noch deutlich „Luft nach oben“, so Schmitz-Justen.

Pflegevater nutzte angespanntes Verhältnis aus

Offenbar wusste der Pflegevater, das angespannte Verhältnis der beiden Frauen für seine Interessen auszunutzen. Jedenfalls, so der Vorsitzende weiter, habe er sein Mündel in der folgenden Zeit reichlich oft in den Arm genommen und gezielt zu dessen Gefühlen befragt. In der folgenden Zeit nötigte er das Mädchen dann in vier Fällen zu Küssen und gegenseitigen intimen Berührungen. Aufgeflogen war der Mann, als er in das Zimmer des Mädchens trat, während dieses gerade mit einem Schulfreund chattete. Offenbar war dem Pflegevater nicht klar, dass der befreundete Jugendliche das Gespräch mithören konnte, als er die Schülerin um Entschuldigung für seine Übergriffe bat.

Dass er vor Gericht schwieg und so der Jugendlichen die Aussage vor Gericht nicht ersparte, berücksichtigten die Richter negativ bei der Urteilsfindung. Weil die einzelnen Taten in ihrer Schwere eher im unteren Bereich gelegen hatten, wäre der bis dahin unbescholtene Verurteilte sonst möglicherweise mit einer Strafe auf Bewährung davongekommen. Die Verteidigung des Mannes hatte zuvor auf einen Freispruch plädiert und will nun Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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