Urteil am Kölner Landgericht Lebenslange Haft für Ermordung von schwangerer Ehefrau

Köln · Wegen Mordes an seiner schwangeren Ehefrau hat das Landgericht Köln einen 49-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Tat gleiche einer "regelrechten Hinrichtung", urteilte das Gericht.

 Justitia.

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Foto: Frank Rumpenhorst/Archiv

Wegen der Ermordung seiner schwangeren Ehefrau hat das Landgericht Köln einen 49-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts tötete er seine Frau im November 2016 nach einem Streit mit zwei Schüssen in Brust und Kopf aus nächster Nähe. Die Tat gleiche einer „regelrechten Hinrichtung“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

Bei ihrer Urteilsfindung stützte sich das Gericht auf ein kurz nach der Tat bei der Polizei abgelegtes Geständnis. Das hatte der 49-Jährige zwar beim Prozessbeginn widerrufen, das Gericht verwertete die Aussage aber dennoch. Etliche Details ließen „eindeutig auf Täterwissen“ schließen, sagte der Vorsitzende Richter. Zudem habe der Mann nach den tödlichen Schüssen aktiv versucht, die Tat zu verschleiern. Dass der Angeklagte am vorletzten Verhandlungstag einen unbekannten Dritten ins Spiel brachte, der die Frau angeblich erschossen haben soll, wertete das Gericht als Schutzbehauptung.

Neben der Trennungsabsicht sei vor allem der Lebensstil des Opfers, ihr Zigaretten-, Alkohol und gelegentlicher Drogenkonsum, Motiv für die Bluttat gewesen. Wenige Stunden vor der Tat hatte das Paar auf einem Weihnachtsmarkt Streit, weil die Frau vorgehabt hatte, einen Glühwein zu trinken.

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