Prozess in Bonn Mann aus Weilerswist tötet Eltern mit 60 Messerstichen

BONN · Wegen zweifachen Mordes steht ein 30-jähriger Mann aus Weilerswist demnächst vor dem Bonner Schwurgericht. Der Mann soll Vater und Mutter im Streit aus niedrigen Beweggründen erstochen haben.

 Das Amtsgericht hat einen 39-Jährigen freigesprochen, der einen Rettungswagen geklaut haben soll, um seine Freundin zu beeindrucken.

Das Amtsgericht hat einen 39-Jährigen freigesprochen, der einen Rettungswagen geklaut haben soll, um seine Freundin zu beeindrucken.

Foto: dpa

Der Fall hat bundesweit große Schlagzeilen gemacht: Mit jeweils 30 Messerstichen wurde im Frühjahr in Weilerswist im Kreis Euskirchen ein 60 und 62 Jahre altes Ehepaar in seinem eigenen Haus ermordet. Nun hat die Bonner Staatsanwaltschaft Anklage erhoben: Demnächst muss sich der 30-jährige Sohn des getöteten Paares wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen vor der vierten großen Strafkammer als Schwurgericht am Bonner Landgericht verantworten.

Es war wohl keine einfache Beziehung, dennoch oder vielleicht auch gerade deshalb lebte der junge Mann noch in seinem Elternhaus. Immer wieder soll er Probleme mit Alkohol und Drogen gehabt haben und seine Eltern wiederholt aggressiv angegangen sein, so die Anklageschrift.

Im Frühjahr nahm er an einer Umschulungsmaßnahme teil. Zuvor war er wohl bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Am Abend des 30. April muss es erneut zu einer Auseinandersetzung zwischen dem 30-Jährigen und seinen Eltern gekommen sein: Weil seine Eltern berechtigte Kritik geäußert hätten, sei der Sohn genervt gewesen, heißt es in der Anklage.

Um seine Ruhe vor ihnen zu haben, soll er daraufhin ein Messer mit einer zehn Zentimeter langen Klinge gegriffen haben und damit zunächst insgesamt 30 Mal auf seinen Vater eingestochen haben. Dieser erlitt schwerste Verletzungen vor allem im Hals- und Brustbereich. Der Mann verstarb wenig später im Schlafzimmer im Obergeschoss des Hauses. Die Mutter soll noch während der Attacken auf den Vater den Notruf gewählt und um Hilfe gerufen haben.

Dennoch wurde auch sie zum Opfer. Mit ebenfalls 30 Messerstichen soll ihr Sohn sie in die Hals- und Herzregion getroffen haben. Bei ihrem Eintreffen traf die Polizei die Frau schwerstverletzt, aber noch am Leben im Flur des Hauses hinter der Eingangstüre an. Die Verletzungen waren allerdings so schwer, dass auch die Frau noch am Tatort verstarb.

Den Angeklagten trafen Einsatzkräfte offenbar in seinem Zimmer an. Er soll zunächst versucht haben zu flüchten und bei seiner Verhaftung massiven Widerstand geleistet haben. Nur mit Mühe sei es gelungen, den Verdächtigen am Boden zu fixieren. Der Angeklagte war laut Anklage auch am Tatabend nicht nüchtern; mehr als ein Promille Blutalkohol sollen nach seiner Verhaftung gemessen worden sein.

Obwohl er bei nachfolgenden Vernehmungen von Wahnvorstellungen, die ihn plagen, berichtet haben soll, geht die Staatsanwaltschaft zur Zeit davon aus, dass der nicht vorbestrafte Angeklagte voll schuldfähig ist. Der Mann hat noch einen fünf Jahre jüngeren Bruder, dieser war aber am Tatabend nicht im Elternhaus anwesend.

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