Oppenheim-Prozess startet neu Neben den Immobiliengeschäften geht es vor dem Kölner Landgericht um Arcandor

KÖLN · Am Donnerstag steht die ehemalige Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim wieder vor Gericht. Dann beginnt das im März ausgesetzte Strafverfahren vor dem Kölner Landgericht mit einer neuen Hauptverhandlung. In bis zu 86 Terminen, die bis Ende Mai 2014 zunächst vorgesehen sind, gibt es möglicherweise Aufschluss darüber, wodurch die Bank in eine Schieflage geriet und durch einen Notverkauf an die Deutsche Bank gerettet werden musste.

 Eine Fahne weht vor der Niederlassung der Sal. Oppenheim Bank in Düsseldorf. Der Prozess wird neu gestartet.

Eine Fahne weht vor der Niederlassung der Sal. Oppenheim Bank in Düsseldorf. Der Prozess wird neu gestartet.

Foto: dpa

Den Angeklagten, Matthias Graf von Krockow, Christopher Freiherr von Oppenheim, Dieter Pfundt und Friedrich Carl Janssen sowie der Immobilienunternehmer Josef Esch, wirft die Staatsanwaltschaft schwere Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu vor. Soweit sie sich geäußert haben, bestreiten sie die Vorwürfe. Laut Staatsanwaltschaft geht es um drei Immobiliengeschäfte, bei denen der Bank ein Schaden von rund 145 Millionen Euro entstanden sein soll. Dazu wird eine weitere Anklage mitverhandelt, bei der es laut Staatsanwaltschaft etwa um unzulässig riskante Kredite über die Strohmanngesellschaft ADG an die Arcandor-Großaktionärin Ma-deleine Schickedanz geht. Dabei soll die Bank um 460 Millionen Euro geschädigt worden sein.

Im März war das Verfahren am zweiten Verhandlungstag nach einer Besetzungsrüge der Verteidiger ausgesetzt worden. Sie hatten moniert, dass die Verteilung der Wirtschaftsstrafsachen auf die Kammern von der Staatsanwaltschaft steuerbar sei und die Besetzung der Kammer infrage gestellt. Dies wies die Kammer unter Leitung von Sabine Grobecker zwar zurück. Den Posten des Ergänzungsrichters, der einspringt, wenn ein Richter erkrankt, sah die Kammer aber als nicht völlig vorschriftsmäßig besetzt an. Dieser müsse nach abstrakten, schriftlichen Regelungen zu den Verfahren hinzugezogen werden, so die Kammer, die auf eine verengte höchstrichterliche Rechtsprechung verwies. Diese und eine Liste mit Ergänzungsrichtern gibt es am Landgericht. Nach ihr nimmt jetzt ein anderer Ersatzrichter am Verfahren teil. Der ursprünglich eingesetzte Richter wurde von einer anderen Kammer angefordert. Stellt eine Verteidigung die Besetzung der Kammer weiter in Frage, könnte sie erneut eine Besetzungsrüge erheben.

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