Nebeneinkommen werden grundsätzlich verrechnet

RHEIN-SIEG-KREIS · Unter welchen Voraussetzungen Flüchtlinge jobben dürfen.

Wann und unter welchen Voraussetzungen dürfen Flüchtlinge arbeiten? Lars Normann, Pressesprecher der Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg, verweist grundsätzlich darauf, dass dies abhängig von der Antragstellung in Sachen Asyl ist.

„In den ersten drei Monaten nach ihrer Einreise dürfen Menschen in Deutschland nicht arbeiten“, so Normann. „Nach Ablauf dieser drei Monate besteht ein Arbeitsmarktzugang.“ Doch dazu benötigen sie laut Pressesprecher eine Beschäftigungserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Die gebe es allerdings nur, wenn es für den Job keinen mindestens gleich qualifizierten Bevorrechtigten etwa aus der EU wie auch anerkannte Flüchtlinge aus Deutschland gibt. „Es gilt die sogenannte Vorrangregelung“, erklärt Normann. Erst 15 Monate nach dem Antrag falle diese Vorrangprüfung für Asylbewerber weg. „Ab dem 16. Monat steht diesen Menschen damit der Arbeitsmarkt ohne jede Einschränkung offen.“

Mittlerweile existieren aber auch sogenannte Regionale Positivlisten für Engpassberufe. Dazu zählen laut Normann genau festgelegte Berufe wie eben Erntehelfer/Saisonarbeiter.

„In diesen Fällen kann die Agentur für Arbeit auf eine Vorrangprüfung verzichten“, betont er. Zu dem Problem, dass die Arbeitsmotivation mancher Flüchtlinge leidet, weil ihr Lohn mit staatlichen Transferleistungen verrechnet wird, sagt er: „Soweit es sich um Leistungen des Jobcenters handelt, gibt es keine Sonderregelungen für Flüchtlinge.“ Daher gelte: Wenn jemand arbeitslos bei einem Jobcenter gemeldet sei, „muss er grundsätzlich immer mit einer Verrechnung seiner Nebeneinkommen rechnen.“

Um Erfahrungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu sammeln, dürfen mittlerweile Asylbewerber, die noch auf den Entscheid ihres Antrags warten, auch als sogenannte Ein-Euro-Jobber beschäftigt werden. Das macht beispielsweise die Stadt Bornheim. Bislang durften sie erst in den Genuss staatlicher Arbeitsmarktpolitik kommen, wenn sie anerkannt waren.

So können Flüchtlinge, die noch im Asylverfahren sind, zusätzlich zu ihrem Taschengeld ein bis 2,50 Euro je Stunde dazu verdienen. Flüchtlinge, die bereits einen Aufenthaltsstatus haben, erhalten das Geld dann zusätzlich zu ihren Transferleistungen, die ihnen entweder das Jobcenter oder das Sozialamt überweist.

„Wir überlegen, bei diesem Instrument in Zukunft noch stärkeren Wert auf Sprachförderung in Kombination mit Berufserfahrung zu legen“, so Normann. Auch kann die Agentur für Arbeit mit Zahlen aufwarten, wie viele Flüchtlinge inzwischen bereits einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen: Im Juni waren es in der Region Bonn/Rhein-Sieg 1309 Menschen aus sogenannten nichteuropäischen Zuzugsländern. Allerdings gibt Normann zu bedenken, dass darunter viele Personen seien, die bereits vor der Flüchtlingskrise im vergangenen Jahr in der Region gelebt hätten.

Dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Flüchtlinge im Juni 2016 nur unwesentlich höher als die Zahl im Juni 2015 (1216) liegt, wundert die Agentur für Arbeit Bonn/Rhein-Sieg nicht.

„Viele Flüchtlinge in den Kommunen sind noch in der Sprachausbildung und die geht vor“, so Normann. „Schließlich soll die Integration der Menschen nachhaltig sein.“

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