Nach Bekanntgabe der Vorzugsvariante Stadt Wesseling behält sich rechtliche Schritte gegen die Rheinspange vor

Wesseling · Die Stadt Wesseling behält sich vor, gegen die geplante Rheinspange zu klagen – auch wenn dies jetzt noch nicht möglich ist. Diese Kritik an dem Projekt kommt aus dem Wesselinger Rathaus.

Blick von Niederkassel-Rheidt auf den Rhein. Wesseling und die dortigen Industrieanalgen befinden sich am oberen Rand des Bildes.

Blick von Niederkassel-Rheidt auf den Rhein. Wesseling und die dortigen Industrieanalgen befinden sich am oberen Rand des Bildes.

Foto: Axel Vogel

Die Stadt Wesseling behält sich rechtliche Schritte gegen die Rheinspange vor. Das teilte die Stadtverwaltung am Mittwochnachmittag mit. Wie berichtet, hat die Autobahn GmbH am Dienstagabend die Vorzugsvariante für die Verbindung von A555 und A59 bekannt gegeben: ein Tunnel, der nördlich von Wesseling-Urfeld und Niederkassel unter dem Rhein verlaufen soll. Die Anknüpfung an die A555 ist in Höhe der sogenannten Waldsiedlung in Urfeld vorgesehen.

„Die Stadt Wesseling befindet sich im engen Austausch mit der von ihr bereits Ende 2020 beauftragten Kanzlei DLA Piper, behält sich rechtliche Schritte vor und formuliert unter anderem zur Anbindung des Stadtgebiets an die A555 und zur Sicherung des zukunftsweisenden Energy-Campus-Projekts von Shell klare Forderungen an die Autobahn GmbH für das weitere Verfahren“, heißt es in der Mitteilung aus dem Wesselinger Rathaus.

„Auch mit der Tunnellösung ist eine Zerschneidung des Ortsteils Urfeld nicht vom Tisch. Denn ein Autobahn-Dreieck Urfeld zwischen der Waldsiedlung und dem Tanklager von Shell als Anschluss der Rheinspange an die A555 wäre ein riesiger Eingriff in den Ortsteil“, sagt Wesselings Bürgermeister Ralph Manzke.

„Zudem möchte die Autobahn GmbH laut aktueller Darstellung die Anschlussstelle Wesseling an die A555 in Richtung Bornheim verschieben“, so Manzke weiter. Auf Wesselinger Stadtgebiet befände sich dann keine Anschlussstelle der A555 mehr, und der Verkehr aus und in die Stadt führe von den Anschlussstellen in Köln-Godorf und Bornheim ausschließlich durch das Stadtgebiet. Mankze: „Wesseling wäre doppelt benachteiligt. Das darf nicht sein.“

Neue Rheinspange geplant: Wesseling behält sich rechtliche Schritte vor
Foto: Grafik/General-Anzeiger

Mit der Bekanntgabe der Vorzugsvariante ist die Rheinspangen-Planung längst nicht abgeschlossen. Am Ende weiterer formeller Schritte und Planungsphasen steht die Planfeststellung. Erst dann kann gebaut, aber auch gegen das Projekt geklagt werden.

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