Ruhestörung Party mit 70 Gästen in Euskirchen aufgedeckt

Euskirchen · Am Donnerstag fand in Euskirchen eine Geburtstagsparty mit rund 70 Gästen statt. Aufgrund einer Beschwerde wegen Ruhestörung flog die Party auf.

 Am Donnerstagabend löste die Polizei eine illegale Party auf. (Symbolbild)

Am Donnerstagabend löste die Polizei eine illegale Party auf. (Symbolbild)

Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Polizei hat in Euskirchen  eine Party mit 70 Gästen aufgelöst. Am Donnerstagabend wurde die Polizei gegen 23.30 Uhr wegen einer Ruhestörung auf die Heinrich-Barth-Straße in Euskirchen alarmiert. Die Gäste vor Ort hielten sich nicht an die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung.

Etwas mehr als die Hälfte der Gäste floh unmittelbar nach Eintreffen der Polizei. Die Beamten machten den 44-jährigen Veranstalter aus Erftstadt ausfindig. Der gab an, den Geburtstag seiner 18-jährigen Tochter zu feiern.

Wie die Polizei am Freitag mitteilte, habe der Mann sich nach dem Hinweis auf die Verstöße zur Wehr gesetzt. Er drohte den Beamten zunächst damit, die Gäste gegen die Polizei aufzuwiegeln. Anschließend leistete er erheblichen Widerstand. Die Beamten forderten Verstärkung an.

Einige der Flüchtenden waren auf einen Schaustellerwagen geklettert. Eine Person kam der Aufforderung der Polizei, dort herunter zu kommen, nicht nach und wurde unter Widerstand auf den Boden gebracht.

Die Polizei teilte mit, dass gegen ihn sowie auch gegen den Veranstalter Strafanzeigen gefertigt wurden. Auch wurden beiden Personen Blutproben entnommen. Mit den Unterstützungskräften konnten die Personalien weiterer 25 Personen festgestellt werden. Gegen alle Beteiligten wurden zudem Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung ausgestellt.

Dem Veranstalter droht nun neben der Strafanzeige wegen Widerstandes auch ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverodnung. Den teilnehmenden Gästen droht jeweils ein Bußgeld von 250 Euro. Bei einer späteren wiederholten Kontrolle wurden erneut sieben Feiernde im Partyzelt angetroffen. Erst als man ihnen mit Festnahme drohte, verließen sie den Ort und beendeten endgültig die Feier.

(ga)
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