Anklage wegen schwerer Brandstiftung Pflegeheim-Bewohnerin soll ihr Zimmer angezündet haben

Bonn/Nümbrecht · Vor dem Bonner Landgericht wird seit Dienstag der Fall einer 36-jährigen Bewohnerin eines Pflegeheims in Nümbrecht (Oberbergischer Kreis) verhandelt. Sie muss sich wegen schwerer Brandstiftung verantworten.

„Sie musste immer weg, konnte nirgends bleiben, wollte ständig auf Reise gehen“, lautete die Einschätzung ihrer Betreuerin: Eine 36-jährige Frau muss sich seit Dienstag vor dem Bonner Landgericht verantworten, weil sie am 11. Juni vergangenen Jahres ihr Zimmer in dem Heim „Haus auf der Hardt“ angezündet haben soll.

Bereits dreimal sei die Beklagte innerhalb der psychiatrischen Einrichtung umgezogen, zuletzt in ein Doppelzimmer, das sie sich mit einer Mitbewohnerin geteilt habe, erläuterte die Pflegefachkraft, die in dem Verfahren als Zeugin gehört wurde. Kurz bevor der Brand in dem Heim ausbrach, war ihr die junge Frau, die wegen einer Borderline-Persönlichkeitsstörung und Schizophrenie in Behandlung ist, noch auf dem Weg in die Waschküche begegnet: Sie sei ihr mit zwei vollen Wäschekörben entgegengekommen; weil der angesteuerte Kellerraum aber nicht nach außen abgeriegelt sei, habe sie sie wieder zurückgeschickt. Dem sei die Bewohnerin auch widerstandslos nachgekommen. Wenige Minuten später habe dann aber der Brandmelder in ihrem Zimmer Alarm ausgelöst und eine entsprechende Benachrichtigung auf das Handy der Pflegerin gesendet.

So kam sie gerade noch rechtzeitig, um die mutmaßliche Brandstifterin aus dem Zimmer zu holen und die Feuerwehr zu benachrichtigen. Offenbar hatte die Frau die Wäsche „wurstartig“ auf der Matratze ihres Bettes verteilt und alles mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt. Das Heim wurde vollständig evakuiert, die Feuerwehr hatte den Brand aber bereits nach kurzer Zeit gelöscht. Alles in allem soll nur ein geringer Schaden in Höhe von rund 300 Euro entstanden sein.

Der Brand war nicht der erste in dem Zimmer: Ihre Mitbewohnerin soll ähnliche Taten zuvor sogar bereits mehrfach begangen haben.

Die Kammer hat nun zu entscheiden, ob die Angeklagte auf Dauer im Maßregelvollzug untergebracht werden muss. Die Vita der Beklagten klingt ähnlich unstet wie die eingangs erwähnte Einschätzung ihrer Pflegerin: Als Tochter eines deutschen Pharma-Managers in der Salvadorianischen Hauptstadt San Salvador geboren, wuchs sie unter anderem in Kenia, Chile, Singapur und Australien auf. Zwischenzeitlich gab es auch immer wieder rund einjährige Stationen in Deutschland.

Nach einer abgebrochenen Hotelausbildung bestand sie die Aufnahmeprüfung einer Kölner Medienschule, entschied sich dann aber für ein Studium in den Vereinigten Staaten. Das nahm allerdings nie richtig Fahrt auf, denn sie bekam dort erstmals die volle Wucht ihrer Krankheit zu spüren. Immer wieder soll sie sich selbst verletzt haben, es soll zu mehreren Suizidversuchen gekommen sein. Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland ging es nicht besser weiter: Nach Stationen in einer psychiatrischen Klinik in Bergisch Gladbach und betreuten Wohngemeinschaften landete sie schließlich in dem Nümbrechter Heim. Ihre Betreuerin hätte sie dort auch nach der Tat durchaus wieder aufgenommen – dagegen sprach aber wohl ihre unstete Art. Nach einer Phase der Obdachlosigkeit ist die Frau nun vorläufig in einer forensischen Psychiatrie untergebracht.

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