TV-Paar in Bonn vor Gericht Pillencocktail im Saft: Berufungsurteil bleibt bei 15 Monaten

Bonn · Im Bonner Berufungsprozess gegen eine 56-jährige Arzthelferin blieb es am Montag bei 15 Monaten Haft. Das Gericht geht davon aus, dass sie ihren Mann nicht töten wollte. Bekannt ist das Paar aus verschiedenen TV-Auftritten.

 Die Angeklagte mit ihrem Anwalt im Gerichtssaal.

Die Angeklagte mit ihrem Anwalt im Gerichtssaal.

Foto: Peter Kölschbach

Sie hatte ihrem Ehemann einen Medikamenten-Cocktail in den Saft gemischt: Im Bonner Berufungsprozess gegen eine nun 56-jährige Arzthelferin blieb es am Montag bei 15 Monaten Haft. Das Landgericht geht davon aus, dass die Angeklagte ihren Ehemann nicht töten, sondern nur ruhigstellen wollte.

Das Ehepaar war durch Auftritte in „Goodbye Deutschland“ (Vox) und „Stern TV“ bekannt geworden. Seit 2018 sind die beiden geschieden und haben neue Lebenspartner.

Das Amtsgericht Waldbröl hatte die Arzthelferin im Oktober 2018 wegen gefährlicher Körperverletzung zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ihr 54 Jahre alter Ehemann ging dagegen in Berufung. Er ist davon überzeugt, dass seine Frau ihn mit dem Saftcocktail töten wollte, um ihn für eine Liebesaffäre abzustrafen.

Die Angeklagte beteuerte dagegen, sie habe ihren Mann auf keinen Fall töten wollen. Es sei ihr nur darum gegangen, ihn eine Zeit lang ruhig zu stellen. Sie sei durch den permanenten SMS-Kontakt, den er auch noch Zuhause mit seiner Freundin geführt habe, genervt gewesen. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

(dpa)
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