Alarm am Flughafen Köln/Bonn Polizistin kommt wohl mit Geldbuße davon

Köln · Eine junge Polizistin hat im März am Flughafen Köln/Bonn einen Sicherheitsalarm ausgelöst. Ohne selbst kontrolliert worden zu sein, ging sie durch den Sicherheitscheck. Die Frau kommt wohl mit einer Geldstrafe davon.

Eine 23-jährige Polizistin, die Anfang März Großalarm auf dem Flughafen Köln/Bonn ausgelöst hat, kommt wohl mit einer Geldstrafe davon. Die junge Frau hatte ihren Dienstausweis gezückt, um unkontrolliert durch die Sicherheitsschleuse gelangen zu können. Das Terminal 2 war daraufhin gesperrt worden, Hunderte Passagiere mussten den Sicherheitsbereich verlassen, zwei Flüge wurden gestrichen. Die Polizistin selbst war nicht im Einsatz, hatte es nur eilig.

Nach dem Vorfall wurde über mögliche Konsequenzen spekuliert. Die Polizistin musste sogar befürchten, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Wie Polizeisprecher Norbert Hardt nun auf GA-Anfrage sagte, hat die Beamtin eine Geldstrafe auferlegt bekommen. 250 Euro soll sie zahlen.

Das Disziplinarverfahren gegen die Polizistin befinde sich kurz vor dem Abschluss, so Hardt. Wenn die 23-Jährige keinen Widerspruch einlege, habe sich die Angelegenheit für die Polizei erledigt, erklärte der Sprecher.

Bei dem Vorfall handele sich nach Angaben des Polizeisprechers um keine Straftat, sondern um "ein außerdienstliches Fehlverhalten." Dies hätten Untersuchungen der Bundespolizei, die Staatsanwaltschaft und der Flugsicherung ergeben.

Der Flughafen werde keine Ansprüche gegen die Frau erheben. "Nach juristischer Prüfung der Sachlage werden wir aufgrund der geltenden Rechtslage keine weiteren Schritte einleiten", teilte Flughafensprecher Alexander Weise mit. Allerding sei klar, dass gerade Polizisten eine besondere Vorbildfunktion hätten. "Unabhängig von den juristischen Konsequenzen erwarten wir, dass so etwas nicht noch einmal vorkommt."

Zivilrechtlich könnte es dennoch Konsequenzen für die Polizistin geben, so die Polizei. Die betroffenen Fluglinien, die ihren Passagieren teilweise Entschädigungen zahlten, könnten Schadensersatz von der Frau fordern.

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