Prozessbeginn am Bonner Landgericht 46-Jähriger ist wegen einer Messerattacke aus Eifersucht angeklagt

Bonn/Euskirchen · Ein 46-Jähriger aus Euskirchen muss sich seit Donnerstag vor dem Bonner Schwurgericht verantworten. Er soll im Mai dieses Jahres seine Lebensgefährtin mit einem Messer lebensbedrohlich attackiert haben. Als Motiv nennt die Anklage Eifersucht.

 Der Angeklagte mit Rechtsanwälten: Er steht wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Der Angeklagte mit Rechtsanwälten: Er steht wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Foto: Peter Kölschbach

Es wurde still im Gerichtssaal, als der Vorsitzende Richter eine simple Kinderzeichnung per Beamer auf die Leinwand warf: Vor dem Bonner Schwurgericht hat am Donnerstagmorgen der Prozess um einen 46-jährigen Mann aus Euskirchen begonnen, der versucht haben soll, seine Lebensgefährtin aus Eifersucht zu erstechen. Die kleine Skizze stammte von der 14-jährigen Tochter des Opfers. Darauf zu sehen war, wie ihre verletzte Mutter zwischen Bett und Schrank auf dem Schlafzimmerboden lag.

Im Zeugenstand saß zu diesem Zeitpunkt noch die ältere Tochter des Opfers. Genau in der eingezeichneten Position habe sich Ihre Mutter befunden, als sie und ihre jüngere Schwester den Raum betraten, in dem sich die Tat abgespielt hatte, bestätigte sie. Sie selber bewohne eine Wohnung im Erdgeschoss des Hauses, in einer anderen Wohnung einen Stock darüber habe ihre Mutter nach dem Auszug ihres Ex-Mannes zunächst mit ihrer Schwester alleine gelebt.

Vor rund einem Jahr, so erzählte die 30-Jährige, sei dann der Angeklagte bei ihrer Mutter eingezogen. Gekannt hätten sich die beiden aber wohl bereits länger. Begonnen habe das Drama wahrscheinlich um Silvester herum: Ungefähr seit dem Jahreswechsel sei es wiederholt zu Streit zwischen dem Paar gekommen, so die 30-jährige Tochter. Alkohol habe dabei wohl auch eine Rolle gespielt. So auch am Tattag, dem 11. Mai dieses Jahres. Sie sei nach der Arbeit zunächst noch mit ihrer Mutter ein Regal anschauen gegangen, das die Frauen eventuell kaufen wollten.

Wegen versuchten Totschlags einschlägig vorbestraft

Nach der Rückkehr habe sie bemerkt, dass offenbar erneut dicke Luft zwischen den beiden herrschte. Als sie zu einem Glas Wein zu ihr heruntergekommen sei, habe ihre Mutter gebeten, später bei ihr im Erdgeschoss übernachten zu dürfen. Dem stimmte die Tochter zu und die Mutter ging wieder nach oben. Später sei sie dann ebenfalls hochgegangen, berichtete die 30-Jährige weiter. Sie sei aber zunächst ins Zimmer ihrer jüngeren Schwester gegangen. Die Tür zum benachbarten Schlafzimmer des Paares war nur angelehnt und die beiden Frauen hörten, wie sich ihre Mutter und der Angeklagte stritten.

Dann habe sie gehört, wie jemand in die Küche gegangen sei und wenig später habe sie ihre Mutter laut schreien hören. Dann habe es ein dumpfes Geräusch gegeben. Als sie in das Schlafzimmer gerannt sei, habe sie den Angeklagten auf ihrer Mutter knien sehen. Offenbar hatte der Mann ein Messer geholt und seiner Partnerin einen Schnitt in den Hals versetzt. Als die Töchter hinzugekommen seien, habe der Mann gesagt, er wolle sich umbringen.

Dennoch gelang es den beiden Töchtern und dem hinzugeeilten Mann der 30-Jährigen, dem Angeklagten das Messer abzunehmen und einen Notruf abzusetzen. Der 46-Jährige ist wegen versuchten Totschlags einschlägig vorbestraft. Er schwieg am ersten Prozesstag am Donnerstag zu den Vorwürfen.

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