Prozessauftakt in Köln Siegauen-Vergewaltiger Eric X. soll Feuer in JVA gelegt haben

Bonn · Der sogenannte Siegauen-Vergewaltiger steht in Köln wegen Brandstiftung, Bedrohung sowie Widerstand und Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor Gericht. Er bestreitet die Tat, sein Verteidiger hält das Verfahren für überflüssig.

Der Angeklagte im Landgericht Köln. Er hat eine deutlich sichtbare Brandverletzung.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Eric X. humpelt in den in dunklem Holz ausgekleideten Verhandlungssaal des Kölner Landgerichts. Der Angeklagte hat eine große, helle Narbe im Nacken. Die sichtbaren Brandverletzungen erlitt er im Februar 2018, als der sogenannte Siegauen-Vergewaltiger seine Zelle in der Justizvollzugsanstalt Köln angezündet haben soll.

Der Prozess sollte eigentlich im März vergangenen Jahres beginnen, wurde wegen der Corona-Pandemie immer wieder verschoben. Am Dienstag war der Prozessauftakt. Die Anklage lautet auf schwere Brandstiftung. Bei dem Feuer seien ein JVA-Beamter und ein Mithäftling durch Rauchvergiftungen verletzt worden. Außerdem soll er im Dezember 2017 und Januar 2018 Mitarbeiter der JVA Köln mit dem Tode bedroht haben. In einem weiteren Anklagepunkt wird dem 35-Jährigen zudem Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Justizvollzugsbeamte vorgeworfen. Die Anklage geht davon aus, dass Eric X. voll schuldfähig ist.

Der Brand sei keine Absicht gewesen, sagt der Angeklagte

Das Verfahren vor der 13. Großen Strafkammer beginnt kurios: Der Angeklagte erklärt, er möchte dem Gericht ein Papier reichen, „weil sie mich nicht kennen“. Der etwas unbeholfene Dolmetscher zieht ihm einen Zettel aus der Hosentasche und überreicht es dem Vorsitzenden Richter Benjamin Roellenbleck. Der liest vor: Titel von Musikstars wie Miley Cyrus oder Lady Gaga. „Das bringt uns nicht weiter“, stellt der Richter fest. Das Gericht solle die Musik herunterladen, sagt der Angeklagte. „Alle Superstars träumen davon, mein Gesicht zu sehen.“

Roellenbleck fragt ihn nach der Tatnacht. „Sie haben doch Verbrennungen. Wo kam das Feuer her?“ Er habe „ein bisschen Papier“ angezündet, denn er wollte so bewirken, in eine andere Zelle verlegt zu werden, sagt Eric X. in seiner Einlassung. Durch das offene Fenster und den starken Wind sei ein brennendes Papier unter das Bett geflogen und habe die Matratze angezündet. „Das Feuer ist ein Fluch vom Teufel“, sagt er. Die Flammen seien sehr hoch gewesen, er habe nichts machen können. Der Brand sei keine Absicht gewesen.

„Ich glaube nicht an dieses Video“

Wie es ihm gehe, will der Richter wissen. „Ich bin sehr schwer krank“, antwortet der Angeklagte. Dass er nicht so gut laufen könne, sei jedoch keine Folge des Brandes. Man habe ihm „vergiftete Chemikalien“ gespritzt, behauptet er. Eric X. lag nach dem Feuer längere Zeit im Koma. Auf Nachfrage widerspricht er nicht, dass das Gericht Videoaufnahmen der Zelle ansieht.

Im ersten Video ist zu sehen, wie der Angeklagte in seiner Zelle aufs Bett steigt und mit einem Stück Papier die Kamera abdeckt. „Ja, das bin ich.“ Das habe er immer so gemacht, wenn er auf Toilette ging, sagt er. Das zweite Video beginnt damit, dass dieses Papier herunterfällt. Der Zeitstempel des Videos zeigt 1:26 Uhr nachts. Das Feuer auf der Matratze ist da noch klein, bald brennt es lichterloh. Nach wenigen Sekunden ist der Raum so verrußt, dass das Video nur noch ein komplett schwarzes Bild zeigt.

„Erinnern Sie sich daran?“, fragt Roellenbleck. Das zweite Video entspreche nicht der Wahrheit, antwortet der Angeklagte. „Das bin ich nicht.“ Die Person im Video habe schwarze Kleidung an, die trage er nicht. „Ich glaube nicht an dieses Video. Warum soll ich meine Zelle anzünden?“ Ob er sich habe umbringen wollen, fragt der Richter. „Warum sollte ich mich umbringen wollen?“, fragt Eric X zurück.

Gericht hätte von Strafe absehen können

Später werden dem Gericht Videos gezeigt, die den Flur der JVA Köln zeigen. Darauf ist zu sehen, wie ein Beamter von außen in die Zelle schaut, zurückgeht und Kollegen zu Hilfe holt. Um 1:28 Uhr öffnen sie die Zelle, es strömt dunkler Rauch in den Flur. Dann zieht jemand eine Person aus der Zelle.

Der Bonner Anwalt Martin Mörsdorf war bereits im Siegauen-Vergewaltigungsprozess Verteidiger von Eric X. und ist es auch jetzt wieder. Er hält das Verfahren für „überflüssig“, wie er dem General-Anzeiger vor Ort sagt. Paragraf 60 des Strafgesetzbuches sieht vor, dass das Gericht von einer Strafe absehen kann, wenn die Folgen der Tat „so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre.“

In anderen Worten: Der Angeklagte sei durch die Verletzungen bereits genug bestraft. Das habe das Gericht sogar vorgeschlagen, die Staatsanwaltschaft habe dem nicht zugestimmt, sagt Mörsdorf. Er gehe ohnehin davon aus, dass Eric X. nach der Hälfte seiner aktuellen Strafe von zehn Jahren zunächst nach Italien und von dort nach Ghana abgeschoben werde. Er sei unmittelbar ausreisepflichtig. Im aktuellen Verfahren sind drei weitere Verhandlungstage geplant, ein Urteil soll am 14. Mai gesprochen werden.