Jahreswende 2021/22 Städte sollen strenge Corona-Regeln an Silvester überwachen

Düsseldorf · Nach dem Corona-Lockdown zur Jahreswende 2020/21 fällt Silvester auch in diesem Jahr mehr oder weniger aus. Wegen der drohenden Omikron-Welle gilt ein Feuerwerk-Verbot auf öffentlichen Plätzen. Große Partys sind nicht erlaubt. Wie werden die Regeln kontrolliert?

Das Feuerwerk in der Silvesternacht 2019 am Rhein über dem Dom in Köln.

Das Feuerwerk in der Silvesternacht 2019 am Rhein über dem Dom in Köln.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Vor einem Jahr waren die Straßen wegen des Lockdowns wie leer gefegt, und auch das anstehende Silvester wird den strengen Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen weitgehend zum Opfer fallen. Mit dem Inkrafttreten der Beschränkungen auch für geimpfte und genesene Menschen am Dienstag (28.12.) sind Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen weder drinnen noch draußen erlaubt. Noch schärfer sind die Regeln für Ungeimpfte. Sie dürfen sich mit maximal zwei Personen eines anderen Haushalts treffen. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester ist bundesweit verboten.

Große Partys auf „publikumsträchtigen Plätzen und Straßen“ können ebenso wenig steigen wie im privaten Bereich. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind in NRW untersagt, Clubs und Diskotheken bleiben weiter geschlossen. So werden sich die Menschen am Silvester-Abend wohl in kleinem Kreis daheim treffen, das traditionelle „Dinner for one“ schauen, gemütlich essen, etwas spielen und um Mitternacht auf ein (hoffentlich) besseres Jahr mit weniger Corona anstoßen. Knallbonbons und Wunderkerzen haben Hochkonjunktur, und vielleicht kommt das Gießen von Figuren wieder groß raus.

In der aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes heißt es: „Zum Jahreswechsel 2021/2022 sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik auf von den zuständigen Behörden durch Allgemeinverfügung näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt.“ Ein generelles Verbot zum Knallen gibt es allerdings nicht.

Köln weist „Silvester-Hotspots“ aus

Die Landeshauptstadt Düsseldorf teilte am Dienstag mit, dass das Feuerwerksverbot vom 31. Dezember (20.00 Uhr) bis zum Neujahrstag (6.00 Uhr) gilt. Während dieser Zeit sei es im öffentlichen Straßenraum der Altstadt verboten, „Feuerwerkskörper mitzuführen oder gar zu entzünden“. Das Ordnungsamt werde die Zahl seiner Einsatzkräfte zum Jahreswechsel deutlich erhöhen. Die Polizei werde die Ordnungskräfte bei den Kontrollen tatkräftig unterstützen.

Köln als größte NRW-Stadt wies am Dienstag mehr als 20 öffentliche Bereiche aus, die als „Silvester-Hotspots“ gelten und wo das Feuerwerks- und Versammlungsverbot vom 31. Dezember, 20.00 Uhr, bis 3.00 Uhr am nächsten Morgen gilt. Darunter sind unter anderem die Rhein-Brücken sowie die Altstadt. „Die Stadt Köln ruft dazu auf, auch dort, wo im öffentlichen Raum das Abbrennen erlaubt wäre, auf Feuerwerk zu verzichten“, hieß es auf der Internetseite der Domstadt. Der Ordnungsdienst und der Verkehrsdienst der Stadt sowie die Polizei werde im Einsatz sein, um die geltenden Regelungen durchzusetzen.

Städte und Gemeinden müssen die öffentlichen Plätze und Straßen ausweisen, wo das Zünden von Pyrotechnik verboten ist. „Mit dem "Böller-Verbot" möchte die Stadt dazu beitragen, dass sich an zentralen Plätzen möglichst keine Menschen versammeln, durch Silvesterfeuerwerk verletzt und in einer der Kliniken versorgt werden müssen. Die Krankenhäuser sind bereits stark durch die Versorgung von Corona-Patientinnen und -Patienten ausgelastet“, heißt es beispielsweise in Bochum.

Darüber hinaus appelliert nicht nur die Revierstadt an Bürgerinnen und Bürger, auf Silvesterfeuerwerk möglichst ganz zu verzichten und damit Unfällen und einer Mehrbelastung der Notfallambulanzen vorzubeugen. Zudem gilt in Bochum: „Das Verbot, Feuerwerkskörper zu zünden, werden Stadt und die Polizei in der Silvesternacht kontrollieren.“

Zudem werden allerorten viele Test- und Impfangebote über die Jahreswende aufrecht erhalten, um der Omikron-Welle zu begegnen. Auf den Homepages sind jeweils die entsprechenden Öffnungszeiten veröffentlicht.

(dpa)
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