Erzbistum Köln „Priester-Schulden nicht aus Kirchensteuern bezahlt“

Köln · Das Erzbistum Köln hat die Begleichung von Schulden eines Priesters in Höhe von 500.000 Euro erneut verteidigt und beteuert, die Zahlungen in den Jahren 2015 und 2016 seien nicht aus Kirchensteuermitteln erfolgt.

 Wolken ziehen während eines Sonnenuntergangs über den Kölner Dom hinweg.

Wolken ziehen während eines Sonnenuntergangs über den Kölner Dom hinweg.

Foto: dpa/Oliver Berg

Es habe sich vielmehr um Gelder aus einem „frei verfügbaren Sondervermögen“ gehandelt, erklärte das Erzbistum Köln am Dienstagabend. Dieser Fonds für besondere Bedürfnisse (BB-Fonds) besteht den Angaben zufolge vor allem aus Solidarabgaben von Priestern des Erzbistums in den vergangenen Jahrzehnten.

Die Begleichung der Schulden sei „weitgehend durch eine mit der Schuldenverwaltung beauftragte Stelle eines Sozialverbands“ abgewickelt worden, hieß es. Im Nachhinein sei festgestellt worden, dass die Tilgungszahlungen steuerlich als Lohn behandeln werden müssen. Diese Steuerschuld von rund 650.000 Euro sei 2020 aus dem laufenden Etat des Erzbistums beglichen worden, der sich überwiegend aus Kirchensteuereinnahmen speist. Dadurch sei aber kein Budget im Wirtschaftsplan überschritten worden.

Das Erzbistum betonte, dass für die Schulden des Geistlichen „kein Cent verwendet wurde, der für die Zahlung von Leistungen an Betroffene von sexualisierter Gewalt vorgesehen war und ist“. Die dafür gebildeten Rückstellungen existierten weiterhin „in voller Höhe“. Das Geld für die Priester-Schulden wurde dem BB-Fonds des Erzbistums entnommen, der für verschiedene Ausgaben verwendet wird, über die Erzbischof Rainer Maria Woelki entscheidet. Seit 2010 wurden aus dem BB-Fonds regelmäßig auch Geldzahlungen für Therapiekosten und die Anerkennung des Leids von Opfern sexuellen Missbrauchs geleistet.

In die Entscheidung zur Übernahme der Priester-Schulden hätten keine Gremien eingebunden werden müssen, erklärte das Erzbistum weiter. Dies habe eine rechtliche Überprüfung ergeben, es sei auch durch externe Expertise bestätigt worden. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller hatte dagegen erklärt, die Entscheidung hätte den Aufsichtsgremien vorgelegt werden müssen.

Das Erzbistum bekräftigte, der Priester sei aufgrund seiner „akuten und völlig außergewöhnlichen, persönlichen Notlage“ unterstützt worden. Es handle sich um einen „unvergleichbaren Einzelfall“, der sich „heute so nicht wiederholen würde“. Zur Art der Verbindlichkeiten des Priesters wollte das Erzbistum „aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes“ keine Angaben machen. „Dem Erzbistum liegen keinerlei Erkenntnisse vor, dass es sich bei den Verbindlichkeiten um 'Spielschulden' handelt“, hieß es. Das hatten zuvor mehrere Medien berichtet.

(epd)
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