Prozess in Bonn Vater und Sohn prügeln gemeinsam bei Familienfeier

BONN/EUSKIRCHEN · Auf einer Grillfeier einer Familie eskalierte im Frühjahr 2017 ein Streit: Ein 29-Jähriger schlug zusammen mit seinem Vater auf den Freund der Cousine ein. Jetzt wurde der Fall erneut vor Gericht verhandelt.

 Für die Mehrheit der Deutschen gehört Grillen in den Sommermonaten einfach dazu.

Für die Mehrheit der Deutschen gehört Grillen in den Sommermonaten einfach dazu.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Familienfeiern bergen ja bekanntermaßen ein gewisses Konfliktpotenzial: So richtig aus dem Ruder gelaufen ist aber wohl die Grillparty einer rheinischen Familie, deren Angehörige zum Teil über die Region verstreut leben. Nachdem er mit dem Freund seiner Cousine aneinander geraten war, holte ein 29-jähriger Baggerfahrer aus Euskirchen seinen Vater zu Hilfe, um den bereits verletzten Kontrahenten gemeinsam erneut zu traktieren. Wegen gefährlicher Körperverletzung war er dafür bereits im vergangenen Jahr vor dem Amtsgericht Euskirchen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen legte er nun Berufung ein; unter anderem mit dem Argument, dass das Verfahren gegen seinen nicht minder involvierten Vater ja seinerzeit eingestellt worden sei.

Als sich die Familie im Frühjahr 2017 im Haus des Vaters des Angeklagten in Zülpich zum gemeinsamen Grillen traf, war die Stimmung wohl zunächst richtig gut. Obwohl bereits damals Konfliktlinien existiert haben sollen – der Angeklagte ließ durchblicken, dass er glaubt, das seine Geschwister seinem Vater das Haus neideten – sei zunächst viel gelacht worden. Auch die Beziehung zu seiner Cousine war wohl nicht die beste. Dennoch besorgten die beiden gemeinsam eine Flasche Wodka, die der Mann mit deren Freund dann fast im Alleingang leerte. Als man sich dann später reichlich angetrunken verabschieden wollte, eskalierte die Situation wohl aus einer Schnapslaune heraus: Der Angeklagte nahm seinen Trinkgefährten zunächst fest in den Arm, drückte dann aber immer fester zu. Nach kurzer Zeit war aus der Umarmung ein Schwitzkasten geworden und der Freund der Cousine rang nach Luft.

Das beobachtete die Frau und schubste ihren Cousin daraufhin zur Seite. Der aber dachte, dass die Attacke von dem Mann herrühre und schlug so stark auf ihn ein, dass er zu Boden ging. Während das Opfer sich wieder aufrichtete, verschwand der Mann aber nicht etwa, um sich wieder zu beruhigen, sondern um seinen Vater zu holen: Der Gastgeber hatte sich nämlich schon schlafen gelegt. Als sein Sohn ihn weckte, zögerte er nicht lang, kam mit vor das Haus und schlug ebenfalls auf den Freund der Cousine ein. Während der Vater den Mann am Boden fixierte, trat der Sohn – glücklicherweise nur mit Badeschlappen an den Füßen – dem Opfer sogar gegen den Kopf. Die Folge: Eine große Platzwunde an der Stirn, ein gebrochener kleiner Finger und eine Prellung am Knie. Weil das Opfer keinen Groll mehr gegen die Täter hegte und dieser sich im Verlauf des Verfahrens auch noch einmal ausdrücklich bei dem Geschädigten entschuldigte, stellte die Kammer das Verfahren wie im Fall des Vaters gegen Auflagen vorläufig ein. Neben bereits geleisteten Schmerzensgeldzahlungen von knapp 1500 Euro muss der 29-Jährige jeweils weitere 300 Euro an den Geschädigten und die Staatskasse zahlen.

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