Straße in Rösberg gesperrt Verbotene Fahrt über die Feldwege

Die Sperrung der Metternicher Straße zwischen Rösberg und Zweigrabenweg führt zu einem verbotenen Schleichverkehr über die Wirtschaftswege.

Ein Fahrzeug biegt in den Feldweg ein, um die Baustelle verbotswidrig zum umfahren.

Foto: Jörg Manhold

Rösberg. Die Stadt Bornheim hatte rechtzeitig informiert. Und der Rhein-Sieg-Kreis hat umfangreich ausgeschildert. Die Kreisstraße 33, landläufig auch Metternicher Straße genannt, zwischen Ortsausgang Rösberg und Zweigrabenweg, ist seit Montag und noch bis Freitag, 2. November, komplett gesperrt. Denn dort steht eine umfangreiche Fahrbahnsanierung an. Auch die kreuzenden Wirtschaftswege sind gesperrt. Dennoch nehmen viele Fahrzeuge, die die Sperrung erst im letzten Moment wahrnehmen, verbotenermaßen den Feldweg, um zum Zweigrabenweg zu gelangen.

Das ruft die Anwohner etwa des Kuckucksweges auf den Plan, die ihren nahe gelegenen Feldweg zur Durchgangsstraße degradiert sehen. Tatsächlich fahren zahlreichen Autos aus Rösberg kommend bis zur Warnbake, halten kurz an – und fahren über den Feldweg weiter. Das sind überwiegend Auswärtige mit Kennzeichen aus Köln oder Ahrweiler. Es sind auch größere Laster darunter, unter deren Gewicht der Asphalt der Wirtschaftswege stöhnt.

Kurzschlussreaktionen bei den Autofahrern

Die Umleitung ist zwar ausgeschildert durch die sogenannten U-Schilder, es ist aber nicht klar ersichtlich, zu welchem Ziel sie genau führen. Das führt immer wieder zu Kurzschlussreaktionen. Dennoch: Schon wer von der Bonn-Brühler-Straße in die Schubertstraße fährt, wird auffallend darauf hingewiesen, dass er im Begriff ist, in eine Sackgasse zu fahren und dass ab dort Anliegerverkehr gilt. Weiter oben ist die Umleitung ausgeschildert über Proffgasse, Hemmergasse und Rösberger Straße auf den Zweigrabenweg.

Den Abzweig auf den Wirtschaftsweg kann man nicht auch noch sperren, weil dann die fahrberechtigten Landwirte nicht mehr durchkommen. So müssen die Anlieger den verirrten Lastverkehr über die Felder wohl ertragen.