Schutz vor dem Coronavirus Wesseling beschließt strengere Maskenregeln für Grundschulen

Wessling · Zum Schulbeginn nach den Herbstferien erlässt die Stadt Wesseling strengere Maskenregeln als das Land, und verbindet dies mit einer Kritik an der Landesregierung.

 In Wesseling müssen Schülerinnen und Schüler der Klassen zwei bis vier ab Montag eine Maske tragen, sobald sie ihren Platz verlassen.

In Wesseling müssen Schülerinnen und Schüler der Klassen zwei bis vier ab Montag eine Maske tragen, sobald sie ihren Platz verlassen.

Foto: picture alliance/dpa/Boris Roessler

Die Stadt Wesseling hat eine Maskenpflicht in Klassenräumen für Grundschüler der Klassen zwei bis vier erlassen. Das teilte die Stadt am Freitag mit. Die Maskenpflicht gelte, sobald der Sitzplatz verlassen werde, so die Stadt weiter. Diese Regelung erstrecke auch auf die Betreuungsräume des Offenen Ganztags.

Für die Klassenstufe eins liegt die Regelung laut Stadt im Ermessen der Schulleitungen. Wer belegen könne, dass das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sei, sei davon befreit.

Evaluation nach dem 6. November

Am Montag enden in NRW die Herbstferien. Die Wesselinger Verfügung gilt zunächst bis zum 6. November. Danach sollen die Erfahrungen damit evaluiert werden. Nach Angaben der Stadt ist die Regelung auf Wunsch der Grundschulleitungen erlassen worden. „Gründlich lüften, regelmäßig die Hände waschen, Abstand halten und Maske tragen; wenn wir diese Regeln nicht konsequent einhalten, werden wir die rasant steigenden Neuinfektionszahlen nicht in den Griff bekommen“, sagt Wesselings Bürgermeister Erwin Esser.

Schon im April war Wesseling vorgeprescht und hatte in Absprache mit den Schulleitungen eine Maskenpflicht für alle Bereiche in den Schulen erlassen, wo nicht ausreichend Abstand voneinander gehalten werden kann, zum Beispiel in den Fluren. Schon damals waren dem Wesselinger Krisenstab der Stadt die Vorgaben des Schulministeriums NRW nicht weit genug gegangen. Das Land zog dann später nach.

Kritik an der Landesregierung

Mit Schulstart nach den Herbstferien gibt das Land nun vor, dass alle Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Schutzmaske tragen müssen. Für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe fünf gilt das darüber hinaus auch im Unterricht am Sitzplatz. „Schon wieder springt das Schulministerium zu kurz“, findet Esser.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Angaben zu dünn
Kommentar Angaben zu dünn
Aus dem Ressort