Urteil in Köln Zwei Menschen erschossen: Frau kommt in Psychiatrie

KÖLN · Mit ihrem Jagdgewehr erschoss eine Frau aus dem bergischen Wermelskirchen ihren Vermieter und dessen Lebensgefährtin. Ein Gericht stellte nun fest, dass sie psychisch schwer krank ist.

Eine 46-Jährige, die mit einem Jagdgewehr ihren Vermieter und seine Lebensgefährtin erschossen hat, wird in einer psychiatrischen Klinik des Maßregelvollzugs untergebracht. Das Kölner Landgericht urteilte am Montag, die Frau leide an paranoider Schizophrenie und sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. Gutachter hatten sie aufgrund ihrer Erkrankung als schuldunfähig eingestuft. Die Frau hatte die Tat vom April 2015 gestanden. Sie habe den 62-jährigen Mann und seine 47-jährige Lebensgefährtin in deren Wohnung im bergischen Wermelskirchen erschossen. Sie fühlte sich verfolgt und gemobbt.

In der Klinik soll die Frau eine medikamentöse Behandlung und eine Verhaltenstherapie erhalten. Erst wenn Gutachter sie als geheilt betrachteten, könne sie entlassen werden - erfahrungsgemäß dauere das Jahre oder Jahrzehnte, sagte der Staatsanwalt.

Die Frau wohnte im selben Haus wie ihr Vermieter. Nach monatelangem Nachbarschaftsstreit erwirkte dieser eine Räumungsklage gegen die Frau. Wohl aufgrund des Streits hatte er längere Zeit nicht mehr in seiner Wohnung gelebt. Im April stand er dann - für die Mieterin anscheinend unerwartet - auf seinem Balkon. Er habe ihr die Zunge herausgestreckt, sagte die 46-Jährige vor Gericht. Daraufhin sei sie in Panik geraten.

Sie holte ihr Jagdgewehr hervor, das sie seit über neun Jahren besaß, und schoss vom Garten aus auf den Vermieter auf dem Balkon im ersten Stock. Als er tot war, kletterte sie auf den Balkon und verfolgte die flüchtende Lebensgefährtin in die Küche. Dort schoss sie auf die Frau und stach mit einem Messer auf sie ein. „Ich wünschte, ich könnte es rückgängig machen, aber das geht nicht“, sagte die 46-Jährige vor Gericht. (dpa)

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