Kommentar: Unfassbare Täter

Wenn die Verteidigung mit Hilfe des Gerichts ihrem Mandanten da mal nicht einen Bärendienst erwiesen hat! Um den erst 15-jährigen und bisher noch nicht vorbestraften Angeklagten vor der Öffentlichkeit und besonders vor den Medien zu schützen, findet der Prozess nun hinter verschlossenen Türen statt.

Als Begründung für ihren Antrag nannte die Verteidigung auch die bisherige vorverurteilende Berichterstattung vor allem durch die Boulevardpresse. Die muss nun zwar wie alle anderen draußen bleiben. Aber das wird niemanden davon abhalten, nach wie vor über den Fall zu schreiben. Und mangels weiterer Erkenntnisse in derselben Manier wie vorher.

Hätte man die Öffentlichkeit zugelassen, wären aus den beiden mutmaßlichen Tätern, die bisher nur über die unfassbar grausamen Taten definiert wurden, zumindest in einigen Medien junge Menschen mit ganz eigenen Lebensgeschichten geworden. Und die Berichterstattung über die Gutachten der Sachverständigen hätte dazu beitragen können zu verstehen, was diese jungen Angeklagten getrieben hat.So aber bleiben sie nur unfassbare Täter.

[ zum Artikel ]

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort