Krankenschwester vertilgt Patientenessen und fliegt

Nach fristloser Kündigung erzielen die Parteien vor dem Bonner Arbeitsgericht einen Vergleich

Bonn. (lis) Weil sie das Mittagessen eines Patienten verzehrt hatte, verlor die Krankenschwester Theresa B. (Name geändert) nach mehr als 15 Jahren ihren Arbeitsplatz. Ihr Arbeitgeber, ein Bonner Krankenhaus, hat ihr fristlos gekündigt. Dagegen legte die Frau Klage ein. Die Parteien sahen sich jetzt im Arbeitsgericht Bonn vor der 4. Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Roloff wieder.

Es war nicht der Hunger, der die Schwester dazu trieb, das Essen, das der Patient nicht angerührt hatte, zu verspeisen. "Wir müssen die Mahlzeiten, die übrigbleiben, normalerweise wegschmeißen", räumt die 35-Jährige ein, "aber das fand ich an dem Tag zu schade, weil so viele Essen zurückgegangen waren." So habe sie eines davon aufgegessen.

Dabei wurde sie allerdings von ihrer Stationsleiterin ertappt, die den Vorfall der Personalabteilung meldete. "Denn es ist unseren Mitarbeitern strikt untersagt, Patientenessen zu verzehren", sagt ein Vertreter der Krankenhausverwaltung. Und verweist darauf, dass alle davon unterrichtet worden seien und auch ein entsprechendes Protokoll unterschreiben mussten.

Im konkreten Fall sei die Schwester sogar noch von ihrer Vorgesetzten während des Verzehrs des Essens auf diese Bestimmung hingewiesen worden. Doch sie habe die Warnung ignoriert und in aller Seelenruhe die Speise vertilgt. Die fristlose Kündigung sei auch nicht zuletzt deswegen ausgesprochen worden, weil sie als Betreuerin der Auszubildenden in besonderer Verantwortung stehe, mit ihrem Verhalten jedoch kein gutes Vorbild abgegeben habe.

Die Krankenschwester bestreitet, von der Stationsleiterin gewarnt worden zu sein. Auch habe sie nie ein solches Protokoll unterschrieben, sagt sie. Richter Roloff fragt nach dem Gegenwert einer Patientenmahlzeit. Etwa zehn Euro inklusive der Arbeitskosten, schätzt der Verwaltungsmann. Doch ist der Wert noch so gering, so kann ein Arbeitgeber durchaus in solchen Fällen kündigen, verweist Roloff auf einschlägige Urteile.

Dann macht er einen Vorschlag zur Güte: Das Krankenhaus wandelt die fristlose in eine ordentliche Kündigung um, so dass die Frau bei Freistellung noch bis Ende des Jahres ihre Bezüge erhält. Alle Beteiligten willigen ein.

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