Nach Hangrutsch in Linz Behörde: Sicherung des Hangs geht vor

LINZ · "Derzeit finden Untersuchungen statt, um die Ursachen der Hangrutschung in Linz möglichst genau zu rekonstruieren." Mehr möchte Sandra Hansen-Spurzem, Pressesprecherin der zuständigen Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord nicht sagen.

"Wir sind eine Bodenschutzbehörde. Das Verursacherproblem ist nicht das unsere, wir sind vor allem an Lösungen zur Hangsicherung interessiert." Sie bestätigte gestern allerdings auf Anfrage die Aussagen des SGD-Experten Wolfgang Beck, wonach aus heutiger Sicht die damaligen Abgrabungen für den Parkplatz, die Straße "Am Gericht" und die Häuser "dem Hang den Halt genommen haben". Die Ermittlungen seien aber nicht abgeschlossen, Spekulationen über ein eventuelles Verschulden verfrüht.

Wie berichtet, war am 5. Januar der Hang hinter den Häusern an der Straße am Amtsgericht in der Linzer Innenstadt nach anhaltenden Regenfällen ins Rutschen geraten. "Dem Hang fehlte der Halt, die aufgeweichte tonhaltige Erde wurde zur Rutschschicht", erklärte die SGD damals. Dadurch war Haus Nummer 13 akut einsturzgefährdet. Durch den Abriss des Einfamilienhauses und die Aufschüttung von 4000 Tonnen Schotter konnte die Erdbewegung gestoppt und die übrigen Häuser gerettet werden.

Sondierung der Erdschichten erfolgte ordnungsgemäß

Die SGD Nord verweist darauf, dass im Vorfeld der Baumaßnahmen ordnungsgemäß Sondierungen der Erdschichten veranlasst worden seien. Das Ergebnis sei unauffällig gewesen, die Erdschichten trocken. Nicht sagen konnte Hansen-Spurzem, zu welcher Jahreszeit diese Sondierungen vorgenommen wurden. Der Auftraggeber für die Erschließung, die damalige Stadtsparkasse Linz, habe zudem den Hang ordnungsgemäß mit 60 Tonnen Beton gesichert, hieß es seitens der Behörde. Das stellte sich bei dem Hangrutsch im Januar als offensichtlich unzureichend heraus.

Inwieweit das nun rechtliche Konsequenzen haben könnte, vermag Hansen-Spurzem nicht zu sagen. Dafür sei man nicht zuständig; vielmehr setze man alles daran, den Hang nun endgültig zu sichern. Dazu gehören kurzfristige Maßnahmen wie eine ordnungsgemäße Drainage, aber auch langfristige Sicherungsarbeiten. Bis zu deren Abschluss werde der Hang weiter intensiv überwacht.

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