Blattschuss im Wald Präparierter Wolf spielt Hauptrolle im Gerichtsprozess

Montabaur · Ein Jäger erschießt einen höchst seltenen Wolf im Westerwald und beharrt darauf, es sei ein Hund gewesen. Der Fall landet vor Gericht - mitsamt dem präparierten Wolf.

War es ein Wolf oder war es keiner? Diese Frage beschäftigte das Amtsgericht Montabaur auch am zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen einen Jäger aus Bad Honnef, der am 20. April in seinem Jagdrevier nahe Hartenfels im Westerwald ein Raubtier mit der lateinischen Bezeichnung Canis lupus erschossen haben soll.

Ein für allemal beantwortet werden soll diese Frage am 17. Januar: An diesem Tag wird der Prozess fortgesetzt, inklusive umfangreicher Beweisaufnahme - es sei denn, der Angeklagte zieht seinen Einspruch gegen den mit einer Geldstrafe von 2500 Euro verbundenen Strafbefehl doch noch zurück.

Genau das schloss dessen Rechtsanwalt Christian Comes am Freitag gegenüber dem General-Anzeiger aus. Damit sind Mitte Januar nicht nur Experten des Senckenberg-Institutes Frankfurt, die das getötete Tier genetisch eindeutig als Wolf identifiziert hatten, als Zeugen gefragt. "Ich will den Wolf in Augenschein nehmen. Und das nicht nur auf Fotos", sagte Richter Sven Kaboth am Freitag.

Das 72-jährige Mitglied des Hegerings Siebengebirge hatte am ersten Verhandlungstag eingeräumt, geschossen zu haben. Sein Anwalt sagte am Freitag, es werde nicht bestritten, dass der Schuss das Tier getötet habe. Der Angeklagte war jedoch davon ausgegangen, dass es sich um einen wildernden Hund gehandelt habe.

Auf das Angebot am ersten Prozesstag, eventuell auf eine Anklage wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz - Wölfe sind ganzjährig unter Schutz gestellt - zu verzichten und "nur" den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu ahnden, ging der 72-Jährige nicht ein. Sein Anwalt zweifelte vielmehr die Expertise des Senckenberg-Institutes an und forderte ein weiteres Gutachten.

Eine Entscheidung darüber will der Richter erst nach der Beweisaufnahme fällen. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde gestern zudem ein weiteres Gutachten vorgelegt, wonach es sich ohne Zweifel um einen Wolf gehandelt haben soll. Die Beweisaufnahme dürfte es so oder so in sich haben, so der Staatsanwalt: "Dann wird alles aufgerollt."

Er regte mit Nachdruck an, die Rücknahme des Einspruches gegen den Strafbefehl zu prüfen. Schließlich müsste bei der weiteren Beweisaufnahme auch geklärt werden, ob statt des fahrlässigen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz gegebenenfalls vorsätzliches Vergehen in Betracht komme - und damit eine höhere Bestrafung: "Darüber sollte ihr Mandant nachdenken. Ich habe langsam den Eindruck, dass man auf einen Wolf schießen wollte." Gleichwohl blieb der Anwalt dabei: "Es wird verhandelt", sagte er gestern. Mitsamt präpariertem Tier zur Anschauung.

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