Windpark am Asberg Verfahren verschiebt sich wegen des umfangreichen Gutachtens

RHEINBREITBACH · Seit Wochen hatte sich die Nachricht angebahnt, jetzt ist sie offiziell: Die Antwort auf die Frage, wo die Konzentrationsflächen für die Windräder ausgewiesen werden, wird länger auf sich warten lassen als geplant. Wie Unkels VG-Bürgermeister Karsten Fehr gestern mitteilte, wird das laufende Flächennutzungsverfahren nicht mehr in diesem Jahr abgeschlossen werden können.

Grund dafür sind die noch ausstehenden und umfangreichen Gutachten. Damit wird sich die gesamte Umsetzung des geplanten Windparks am Asberg verschieben. An dem Ziel, die Windräder bis Ende 2014 drehen zu lassen, will Fehr jedoch festhalten. Aber: "Die Chance wird immer geringer", stellte gestern auch der Verbandsgemeindechef fest.

Das ambitionierte Vorhaben hatte er wegen der ab 1. Januar 2015 sinkenden Einspeisevergütung ausgegeben. Seinem Leitsatz will er trotz des geringeren Ertrages, der dann zu erwarten wäre, treu bleiben: "Sorgfalt geht dabei vor Schnelligkeit." Der Fahrplan bis zur Realisierung sieht in der Tat noch jede Menge Stationen vor.

Ein Überblick über die noch zu erledigenden Schritte, wie sie die VG Unkel übermittelte. Schritt eins: Wie verträgt sich der geplante Windpark mit der Natur? Dieser Frage gehen seit diesem Frühjahr unabhängige Sachverständige nach. Die von der Verbandsgemeinde Unkel beauftragten Fachleute prüfen, inwieweit der Windpark mit dem Schutzzweck des Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebietes Asberg und benachbarten FFH-Gebietes Siebengebirge verträglich ist.

Hinzu kommt eine weitere avifaunistische Untersuchung. Dabei geht es vor allem um den Schutz seltener Vögel. In Bearbeitung sind darüber hinaus noch eine Analyse des Landschaftsbildes sowie eine Fledermausuntersuchung. Schritt zwei: Da bei den Untersuchungen verschiedene Vegetationsphasen sowie Brut- und Aufzuchtzeiten berücksichtigt werden müssen, ergeben sich längere Bearbeitungszeiträume.

Die Gutachten werden voraussichtlich bis Ende 2013 bei der VG-Verwaltung eingehen. Danach werden die Ergebnisse mit den zuständigen Fachbehörden abgeklärt. Schritt drei: So kann der VG-Rat die eingegangenen Anregungen von Bürgern und Behörden aus der ersten Beteiligung, die Anfang 2013 stattgefunden hat, abwägen.

Der VG-Rat kann dann beschließen, die daraus resultierende womöglich geänderte Planung erneut öffentlich auszulegen. Damit ist erst im Frühjahr 2014 zu rechnen. Schritt vier: Nach dieser zweiten Offenlage werden die dazu eingegangenen Anregungen erneut geprüft und vom VG-Rat abgewogen. Dann entscheidet sich auch, ob eine weitere Offenlage erforderlich wird.

Schließlich ist der Flächennutzungsplan vom VG-Rat zu beschließen und von der Kreisverwaltung zu genehmigen. Schritt fünf: Daneben muss der Bauherr der Windenergieanlagen bei der Kreisverwaltung Neuwied eine Baugenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beantragen. Das Genehmigungsverfahren kann teilweise parallel zur Flächennutzungsplanung laufen. Von einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz in diesem Jahr ist nicht mehr auszugehen.

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