Lärmgegner scheitern am OLG

Kölner Richter weisen Musterklage gegen Hangelarer Flugplatz ab

Sankt Augustin. (mic) Im Streit um Lärmbelästigung durch den Flugplatz Hangelar hat das Kölner Oberlandesgericht (OLG) am Mittwoch die Klage eines Anwohners endgültig abgewiesen. Das Urteil sei rechtskräftig, teilte das Gericht mit. Damit endet eine langwierige und harte Auseinandersetzung zwischen den Bürgerinitiativen gegen Fluglärm auf der einen und der Flugplatz-Gesellschaft und den Fliegern auf der anderen Seite. Das Verfahren hatten ursprünglich zahlreiche Kläger angestrengt. Zum Schluss war es nur noch von einem Kläger als Musterprozess fortgeführt worden.

Nachtflug verboten

Der Anwohner vertrat die Ansicht, die östlich des Flugplatzes lebenden Bürger - vornehmlich die am Neuen Niederberg und am südlichen Rand von Niederpleis - würden durch startende Flugzeuge in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Der Kläger wollte daher weitere erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs durch gerichtliche Verbote durchsetzen, teilte die Pressestelle des OLG mit. Allerdings sei durch entsprechende Regelungen der Behörden der Flugbetrieb auch bisher schon während der Nacht untersagt und tagsüber nur mit erheblichen Beschränkungen zulässig.

Der Senat hatte auch am Flugplatz getagt und Lärmmessungen vom TÜV vornehmen lassen. Ergebnis: Die Geräuschentwicklung überschreite die so genannte gesetzliche Wesentlichkeitsgrenze nicht. Zudem nutzten die Flugzeuge an den meisten Tagen nicht die vom Kläger bemängelte Startrichtung, hieß es. Überdies liege das Grundstück des Klägers in einem Wohngebiet, das erst nach Inbetriebnahme des Flugplatzes gebaut worden sei, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort