Flughafen Köln/Bonn Lärmschutz gibt's auf Antrag

REGION · Seit Dezember gibt es für den Flughafen Köln/Bonn neue Fluglärmschutzzonen. Wer in einer dieser Zonen wohnt, hat Anspruch auf passiven Lärmschutz an seinem Haus. Ab sofort können sich Flughafenanlieger im Internet darüber informieren, ob sie unter diese Regelung fallen.

Flugzeug im Anflug auf Köln/Bonn: Der Lärm stört die Anwohner vor allem nachts.

Flugzeug im Anflug auf Köln/Bonn: Der Lärm stört die Anwohner vor allem nachts.

Foto: Arndt

Regierungspräsidentin Gisela Walsken stellte in Köln das neue Internetangebot www.tim-online.nrw.de vor.

Denn seit die Landesregierung am 14. Dezember die Verordnung über die Lärmschutzzonen erlassen hat, ist die Kölner Bezirksregierung zuständig für die Anträge der Bürger auf passiven Lärmschutz. Dazu gehören unter anderem schallisolierte Türen und Fenster, Dämmungen für Dach und Wände und, wo nötig, spezielle Lüftungen.

Walskens Behörde prüft die Anträge und den Umfang der nötigen Bauarbeiten und erteilt dann einen Bescheid. Bezahlen muss den passiven Schallschutz der Flughafen als Verursacher des Lärms. Das war bisher auch so, allerdings auf freiwilliger Basis. "Jetzt ist er dazu gesetzlich verpflichtet", sagte Walsken gestern. Rund 75 Millionen Euro hat der Airport nach eigenen Angaben in den vergangenen 20 Jahren in den passiven Schallschutz in Städten und Gemeinden rund um den Flughafen investiert.

Vor allem in der Nacht sind die Schutzzonen wichtig. Wer in der Schutzzone 1 mit einem Dauerschallpegel von mehr als 60 Dezibel wohnt, hat sofort Anspruch auf passiven Lärmschutz. Das sind laut Walsken aber nur rund 180 Haushalte rund um den Flughafen. Etwa 4500 Haushalte liegen in der Schutzzone 2 (Dauerschallpegel: 55 bis 60 Dezibel). Wie viele Häuser in den Schutzzonen in der Vergangenheit bereits vom Flughafen mit passivem Schallschutz ausgestattet wurden, vermochte Walsken gestern nicht zu sagen.

Die neue Verordnung des Landes hält für die Bewohner der Lärmschutzzone 2 allerdings eine Überraschung bereit: Ihr Anspruch auf kostenlosen passiven Schallschutz beginnt erst zum 15. Dezember 2016. Bis dahin müssen sie "ungedämmt" mit dem Fluglärm leben.

Es sei denn, die Betroffenen wenden sich direkt an den Flughafen. Denn der teilte gestern mit, dass er ungeachtet der neuen Rechtslage sein freiwilliges Lärmschutz-Programm weiterführt. "Zu uns kann jeder kommen, gleich in welcher Schutzzone er wohnt. Wir werden wie bisher unbürokratisch und bürgernah auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen alle Anträge auf Schallschutz bearbeiten", sagte ein Flughafen-Sprecher. Niemand müsse vier oder fünf Jahre auf Lärmminderung warten, wenn er einen Anspruch darauf habe.

Anders als im Antragsverfahren beim Regierungspräsidium stellt der Flughafen den Antragstellern Fachleute zur Seite. Die sollen beraten und die Bauarbeiten begleiten und notfalls bei Problemen mit den bauausführenden Firmen helfen. "Dabei werden die Bestimmungen der Lärmschutzverordnung eins zu eins umgesetzt", so der Flughafen-Sprecher.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort