Landgericht stärkt Mieter: Keine Mindesttemperatur in Wohnungen

SIEGBURG · Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr weist auf eine Urteilssprechung des Amtsgerichts Siegburg und des Landgerichts Bonn zur Heizpflicht des Mieters hin.

Demnach kann die generelle Verpflichtung des Vermieters, eine durchschnittliche Mindesttemperatur von 20 Grad zu gewährleisten, nicht ohne Weiteres in eine Pflicht des Mieters umgemünzt werden. Bei einer Durchschnittstemperatur von 18 Grad verletze der Mieter nicht den Mietvertrag.

Vermeintliche Schimmelfälle könne der Vermieter auch nicht auf unzureichende Beheizung oder bodenlange Vorhänge des Mieters zurückführen. Dies entspreche einer vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung und sei daher absolut zulässig.

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