Lebenslange Freiheitsstrafe für Mord an Kindergärtnerin

43-Jähriger drohte Mord mehrfach an - Was nach dem Urteil bleibt, ist das Leid der Familie

Lebenslange Freiheitsstrafe für Mord an Kindergärtnerin
Foto: Friese

Wachtberg/Bonn. Am Ende hat Sandra H. nur noch Angst. Todesangst vor dem Mann, von dem sie sich im Juni 2007 trennte und der sie nun auf Schritt und Tritt verfolgt, behauptet, ohne sie nicht leben zu können und ihr droht, sie zu töten, wenn sie nicht zu ihm zurückkehrt.

Die 32-Jährige versteckt sich bei Freunden und Verwandten, schläft jede Nacht woanders, erwirkt ein Kontaktverbot gegen den 43-Jährigen - und ist ihm am 8. August 2007 hilflos ausgeliefert: Er folgt ihr zum Haus ihres neuen Freundes in Wachtberg-Villip, sticht diesen nieder und tötet Sandra H. mit zahlreichen Stichen, bevor er das Messer gegen sich selbst richtet ( der GA berichtete). Er überlebt - und am Donnerstag verurteilte ihn das Schwurgericht, wie von Oberstaatsanwalt Robin Faßbender beantragt, wegen Mordes zu lebenslanger Haft.

Wie ohnmächtig die Kinderpflegerin trotz der Hilfe von Freunden und Familie dem Mann ausgeliefert war, wird noch einmal erschreckend deutlich, als Schwurgerichtsvorsitzender Udo Buhren schildert, wie das Verhängnis seinen Lauf nahm. Im vollbesetzten Zuschauerraum ist kein Laut zu hören. Sandra H.s Schwester, die Helmut B. als Nebenklägerin gegenüber sitzt, bricht immer wieder in Tränen aus.

Das Verhängnis beginnt, als Helmut B. und Sandra H. sich im September 2005 ineinander verlieben. Für ihn, den Mann mit dem geringen Selbstwert und dem langen Vorstrafenregister, ist Sandra H. die Traumfrau.

Und obwohl ihre Freunde und Familie sie vor ihm warnen, sieht sie in dem als Schläger verschrienen Bodybuilder und Kampfsportler wie in allen Menschen vor allem das Gute. So war sie, sagen die Menschen, die sie kannten, später aus.

Doch er wird immer eifersüchtiger, und als er sie nur noch kontrolliert und auch attackiert, verlässt sie ihn schließlich endgültig. Er akzeptiert es nicht, und für die 32-Jährige beginnt ein Alptraum, aus dem sie nicht mehr aufwacht.

Für das Gericht steht fest, dass Helmut B. sein Opfer nicht tötete, weil es ihn beleidigte, wie er im Prozess behauptete. Dazu hatte sie, so Buhren, viel zu große Angst vor ihm, und ein solches beleidigendes Verhalten sei ihr auch völlig wesensfremd gewesen. "Er tötete sie, weil er die Trennung nicht akzeptierte und sie besitzen wollte", so der Richter.

Dass der 43-Jährige laut Gutachter an einer schweren Persönlichkeitsstörung leidet und die Tat im Zustand einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung beging, führt für das Gericht zu keiner Strafmilderung. "Er hat ein erhebliches Eigenverschulden an seinem Affekt", so Buhren. Er habe genau gewusst, wie gefährlich er war, darüber mit seiner Therapeutin gesprochen und deren Hilfe ausgeschlagen.

Die Folgen seiner Tat seien schwerwiegend, so Buhren: Sandra H.s Familie leide sehr unter deren gewaltsamem Tod. Wie sehr die Familie traumatisiert ist, hatte der Nebenklägeranwalt erklärt und gesagt: "Was bleibt, ist das Leid der Familie."

Verteidiger Uwe Krechel kündigt Revision an. Er hatte neun Jahre wegen Totschlags im minderschweren Fall gefordert.

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