Liebeskranke Bonnerin soll Opfer mit Hakenkreuzen verfolgt haben

Mit Telefonterror fing es an - Alle Verfahren bisher wegen Schuldunfähigkeit eingestellt

Bonn. Eine liebeskranke Bonnerin beschäftigt zurzeit wieder einmal die Justiz. Die 41-Jährige soll aus enttäuschter Liebe dem Objekt ihrer Begierde diesmal besonders übel mitgespielt haben: Von April 1999 bis Februar 2000 soll die Frau immer wieder die Häuser ihres Opfers und seiner Familie und auch sein Auto mit Farbe verschandelt haben, und was sie dort und auch auf das Gebäude des Zentralrats der Juden und der Regulierungsbehörde der Telekom aufsprühte, weckte überdies die Aufmerksamkeit der Staatsschutzes: Sie malte immer wieder Hakenkreuze.

Nun wirft ihr die Staatsanwaltschaft Sachbeschädigung in 35 Fällen und die Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen vor und beantragte beim Bonner Landgericht die Einweisung der 41-Jährigen in eine psychiatrische Anstalt. Denn die 41-Jährige, so bestätigte die Pressestelle des Bonner Landgerichts, der schon vor Jahren Schuldunfähigkeit wegen einer schweren seelischen Störung bescheinigt wurde, soll außerdem Todesdrohungen gegen ihr Opfer, einen früheren Kollegen bei der Post ausgestoßen haben und gilt deshalb als gemeingefährlich.

Laut Einweisungsantrag lernte die 41-Jährige ihr Opfer Ende der 80-er Jahre kennen - und verliebte sich hoffnungslos in den Kollegen. Als er nichts von ihr wissen wollte, so die Staatsanwaltschaft, brachen die psychischen Probleme der Beschuldigten richtig aus - und die Probleme des Opfers begannen. 1988 wurde die 41-Jährige vom Dienst suspendiert, 1991 wurde sie frühpensioniert. Im selben Jahr machte sie zwar ihr Abitur nach, aber das Objekt ihrer Begierde fand laut Staatsanwaltschaft keine Ruhe mehr. Der Mann war ihrem Telefonterror hilflos ausgeliefert und musste sich außerdem in Briefen von ihr beschimpfen lassen, denn alle Strafanzeigen, die er erstattete, endeten wie das Hornberger Schießen: Wegen Schuldunfähigkeit der 41-Jährigen wurden alle Ermittlungsverfahren eingestellt. In diesem Fall aber sieht die Rechtslage für die Staatsanwaltschaft anders aus.

Am 27. Juli 1999 erwirkte sie beim Amtsgericht Bonn einen Unterbringungsbefehl für die 41-Jährige, die allerdings erst am 22. Februar 2000 gefasst wurde und seitdem in der Rheinischen Landesklinik vorläufig untergebracht ist. Laut Staatsanwaltschaft versichert sie vehement: "Ich bin das Opfer, und die anderen sind die Täter." Aber die Staatsanwaltschaft hat aufgrund der vom Opfer vorgelegten Beweismittel - unter anderem die schriftlichen Beschimpfungen - keinen Zweifel an der Sachlage.

Nun muss sich demnächst eine Strafkammer des das Bonner Landgerichts mit dem Fall beschäftigen und entscheiden, ob die 41-Jährige in eine geschlossene Klinik eingewiesen werden muss.

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