Mann prellt Kollegen um 100 000 Euro

Auf einen betrügerischen Arbeitskollegen ist der Sohn eines Gastronomen aus dem Rhein-Sieg-Kreis reingefallen: Innerhalb eines guten Jahres hatte der gutgläubige junge Mann dem Kollegen fast 100.000 Euro geliehen.

Mann prellt Kollegen um 100 000 Euro
Foto: dpa (Symbolbild)

Bonn. Auf einen betrügerischen Arbeitskollegen ist der Sohn eines Gastronomen aus dem Rhein-Sieg-Kreis reingefallen: Innerhalb eines guten Jahres hatte der gutgläubige junge Mann dem Kollegen fast 100 000 Euro geliehen - weil er ihm Hoffnung gemacht hatte, eine gut dotierte Anstellung in der Sicherheitsabteilung der Botschaft Saudi Arabiens zu bekommen.

Der aus Hennef stammende betrügerische Kollege wurde daraufhin zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Inzwischen hat er 60 000 Euro an den Hotelierssohn zurückgezahlt.

Der Vater des Betrogenen, der seinem Filius das Geld zur Verfügung gestellt hatte, hatte anschließend einen mutmaßlichen Komplizen des Hennefers vor dem Landgericht auf die Rückzahlung der fehlenden 38 000 Euro verklagt - der Beklagte, ein Heizungsbauer wurde strafrechtlich freigesprochen.

Der Mann, ein Bonner, hatte jahrzehntelang die Heizungsanlage im ehemaligen Botschaftsgebäude Saudi-Arabiens in Bonn gewartet und später Kaufinteressenten durch das Haus geführt. Angeblich hatte er sich mit dem verurteilten Betrüger und dem Sohn des Gastwirtes mehrfach in der Botschaft getroffen und sich als Berater des saudi-arabischen Königshauses ausgegeben.

Er soll einen Anstellung in Aussicht gestellt haben, bei dem 15 000 US-Dollar im Monat zu verdienen seien - falls der Jobanwärter eine Überprüfung durch die amerikanische NSA (National Security Agency) überstehe.

In der Folgezeit lieh sich der Hennefer stets Geld bei dem Hotelierssohn. Die Begründung: Er müsse - von ihm frei erfundene - Jobs für die Saudis erledigen, beispielsweise Delegationen in London begleiten. Er gab vor, dass der "Berater" momentan im Ausland sei und er nicht genügend Geld habe.

Sollte der Kollege ihm das Geld nicht leihen, könnte der "Berater" erbost sein und die Aussichten auf den Job seien gefährdet. Als der Hennefer das geliehene Geld nicht zurückzahlte, erstatteten die Betrogenen Anzeige. Im Zivilprozess nun beteuerte der angebliche Berater des Königshauses erneut, nichts mit den Betrügereien zu tun zu haben. Jetzt müssen die Zivilrichter ein Urteil fällen.

Aktenzeichen: LG Bonn 3 O 13/11

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