Meldepflicht für geschützte Tiere

Geschützte Wirbeltiere sind im Rhein-Sieg-Kreis ab Januar besonders zu kennzeichnen

Rhein-Sieg-Kreis. (otn) Seit fast 14 Jahren schon müssen Halter von besonders geschützten Wirbeltierarten ihren gesamten Tierbestand sowie jeden Zu- und Abgang bei der Unteren Landschaftbehörde anzeigen. Ab Montag, 1. Januar 2001, tritt in Deutschland jetzt eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht für bestimmte geschützte Vögel, Säugetiere und Reptilien in Kraft. Die soll den illegalen Handel mit geschützten Arten weiter eindämmen. Zudem können die Halter so den legalen Erwerb ihrer Tiere leichter nachweisen.

Implantierter Microchip

Private Halter und Züchter müssen ab Januar unter anderem rund 600 Vogelarten oder auch bestimmte Schildkröten kennzeichnen. Bei Vogelarten dient in erster Linie ein Fußring, bei anderen Wirbeltieren ein implantierter Mikrochip (Transponder) als Kennzeichen.

Die Kennzeichnungsvorschrift gilt allerdings nicht nur für Tiere, die 2001 erstmalig erworben oder verkauft werden. Auch solche, die bereits seit Jahren im Besitz der Halter sind, müssen im Nachhinein gekennzeichnet werden. Verstöße gegen die Melde- und Kennzeichnungsvorschrift werden mit entsprechenden Geldbußen geahndet.

Da es für die Kennzeichnungspflicht keine Übergangsfristen gibt, legt der Kreis allen Tierhaltern nahe, sich über die Neuregelung zu informieren. Informationsmaterial gibt es unter (0 72 55) 28 00 beim Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz sowie unter (0 61 03) 9 10 70 beim Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschland. Weiter Auskünfte erteilt auch die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises unter (0 22 41) 13 33 76.

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