Milde Strafe für Tierquälerei

Bauer aus Barweiler erhält Bewährungsstrafe - Nur bedingt schuldfähig

Bad Neuenahr-Ahrweiler. (ln) Nach mehreren Anläufen hat das Ahrweiler Schöffengericht jetzt einen 34-jährigen Landwirt aus Barweiler wegen Tierquälerei, Betrugs und Unterschlagung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Vor zwei Jahren hatte der Mann landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Einem anonymen Hinweis folgend hatte Amtstierärzte auf dem Hof des Landwirts eine grausige Entdeckung gemacht: Acht verweste Mastbullenkadaver schwammen verhungert und verdurstet in einen Meter hoher Gülle. Auch die überlebenden 22 Jungtiere mussten von Amts wegen getötet werden.

Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem 34-Jährigen jedoch nur eine bedingte Schuldfähigkeit. Der Angeklagte sei mit der Führung eines Bauernhofes und der Tätigkeit als Lohnunternehmer hoffnungslos überfordert gewesen. Neben der Arbeit in einem Sägewerk hatte sich der Mann 1990 einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb aufgebaut, und sich schließlich als Lohnunternehmer verdingt.

Ein Gerichtsvollzieher, der den Betrieb des 34-Jährigen etliche Male hat aufsuchen müssen, bescheinigte dem Angeklagte, Tag und Nacht geschuftet und seine Arbeit unter Wert verkauft zu haben. Er habe sich für viel Geld landwirtschaftliches Gerät zugelegt, sei dann in Zahlungsschwierigkeiten geraten und schließlich finanziell am Ende gewesen.

Mit aller Macht versuchte der Mann, den Betrieb und damit seine Existenz zu retten. Dabei hatte er sich bald in einem Geflecht von Betrügereien verstrickt. Größenfantasien und Realitätsverlust hätten den Mann laut Gutachten schließlich in die Opferrolle getrieben. Das Gericht unter Vorsitz von Barbara Griese berücksichtigte die schwierige psychische Verfassung des Angeklagten und sprach eine verhältnismäßig milde Strafe aus.

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