Mit der Kreditkarte des Kunden eingekauft

RHEINBACH · Ein 39-jähriger Mann musste sich vor dem Rheinbacher Amtsgericht wegen zwölffachen Betrugs verantworten. Der ehemalige Mitarbeiter einer Tankstelle hatte die Kreditkarte eines Kunden an sich genommen und mit ihr für mehrere tausend Euro eingekauft.

Wegen Computerbetrugs stand jetzt ein 39-jähriger Mann vor dem Rheinbacher Amtsgericht. Der Vater von drei Kindern, der in Scheidung lebt, hatte von Mitte Juni bis Anfang Juli als Mitarbeiter einer Tankstelle die Kreditkarte eines Kunden an sich genommen und mit ihr für 3 550 Euro eingekauft, bevor der Missbrauch mit der monatlichen Abrechnung des Geschädigten offenkundig wurde.

Der Angeklagte war in vollem Umfang geständig. Er habe damals aus einer Notlage heraus der Versuchung nachgegeben: mit 25 000 Euro Schulden und zwei Jobs, deren Verdienst zusammen nicht zum Lebensunterhalt reichte.

Mit der Kreditkarte, die der Kunde aus Versehen im Lesegerät hatte stecken lassen, kaufte er bei einem Einkaufsmarkt in Alfter-Oedekoven zwei Fernsehgeräte und an der Tankstelle stangenweise Zigaretten, um sie dann weiterzuverkaufen und so Gewinn zu machen. Außerdem habe er damit den Wochenend-Einkauf übernommen, als seine Kinder zu Besuch waren.

Er wisse, dass das falsch gewesen sei und es tue ihm auch leid. Aber beim Blick auf 20 bis 30 Karten, die immer wieder liegen geblieben und hinter der Kasse aufbewahrt worden seien, habe er nicht mehr widerstehen können. Zwölf Mal benutzte er die Karte. Die zwölf Lastschriften, die der Geschädigte - ein 67-jähriger Rentner aus Rheinbach - auf seiner Abrechnung sah, lagen zwischen 129 und 1296 Euro. Da die Karte versichert war, bekam der Rentner den vollen Betrag von seiner Bank ersetzt. Außer dem Schrecken sei ihm somit kein Schaden entstanden, fügte der Zeuge hinzu.

Für den 39-jährigen Angeklagten sprachen aus Sicht des Gerichtes sein Geständnis sowie sein offensichtliches Schuldbewusstsein. Belastet wurde er hingegen durch einschlägige Vorstrafen und die Tatsache, dass es sich bei seinem Vorgehen um gewerbsmäßigen Betrug gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine 15-monatige Freiheitsstrafe.

Richter Ulrich Schulte-Bunert beließ es bei zwölf Monaten mit drei Jahren Bewährungszeit, da der 39-Jährige trotz allem im Grunde eine ehrliche Haut sei und seine Tat vor allem von Verzweiflung und Naivität zeuge. Mit dem vergleichsweise milden Urteil verbunden war allerdings eine eindringliche Ermahnung von Schulte-Bunert, sich fortan nichts mehr zu Schulden kommen zu lassen.

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