Mondorfer Strandfest darf 2009 doch stattfinden

Kläger will aber für die Zukunft ein Konzept

Niederkassel. (voa) Das diesjährige Mondorfer Strandfest kann aus Sicht eines Anliegers, der wegen zu viel Lärms vor dem Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen hatte ( der GA berichtete), wegen der zeitlichen Nähe "so wie bisher abgehalten werden".

Wie die Stadt mitteilte, hat dies der Anwalt des Klägers mitgeteilt. Allerdings müsse Niederkassel für das kommende Jahr ein umfassendes Konzept vorlegen, "das auch die berechtigten Interessen der Anlieger schützt".

Für Niederkassels Beigeordnete Mechthild Schlösser-Macke ändert dies nichts am Ergebnis des Gerichtsurteils, wonach Lärmfestsetzungen erforderlich sind.

Daher will die Stadt nicht nur in die Berufung des Urteils, gehen, sondern auch versuchen, "die Aussagen des Gerichts im Urteil umzusetzen", so Schlösser-Macke.

Dies bedeutet: Mit Hilfe eines Lärmschutzgutachters sollen die Geräusch-Emissionen an den verschiedenen Fahrgeschäften reduziert werden.

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