Nach dem Entscheid

Was passiert, wenn der Bürgerentscheid durckommt und was, wenn er abgelehnt wird?

Beim Scheitern des Bürgerentscheids geht es mit dem Verfahren zum Nationalpark Siebengebirge so weiter:15. Oktober bis 30. November: Offenlage der Nationalparkverordnung und Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung.

Mitte Oktober: Fertigstellung "großes" Verkehrsgutachten des Bundes.

Ab 20. Oktober: Konstituierung der neuen Räte.

27. Oktober: Kabinettssitzung mit Beschluss über die Zustimmung zur Einleitung der kommunalen Beratungsverfahren.

Ende Oktober: Zuleitung des Gesetzentwurfes, der Rahmenvereinbarung, der Nationalparkverordnung sowie des "kleinen" und "großen" Verkehrsgutachtens an die Räte.

1. Dezember bis 26. Februar 2010: Auswertung der Stellungnahmen aus der Offenlage der Nationalparkverordnung durch die Bezirksregierung.

Mitte Januar: Abgabe der Stellungnahmen aus den Kommunen zu den vorliegenden Entwürfen.

Mitte März 2010: Abschließende Kabinettsentscheidung zum Nationalpark Siebengebirge.

Ende März 2010: Zuleitung des Gesetzentwurfs an alle Partner der Rahmenvereinbarung mit der Bitte um Stellungnahme.

Bis Sommerpause 2010: Abschließende Stellungnahme der Kommunen zum Nationalpark Siebengebirge an das Landesumweltministerium.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort