Nach dem Entscheid
Was passiert, wenn der Bürgerentscheid durckommt und was, wenn er abgelehnt wird?
Beim Scheitern des Bürgerentscheids geht es mit dem Verfahren zum Nationalpark Siebengebirge so weiter:15. Oktober bis 30. November: Offenlage der Nationalparkverordnung und Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung.
Mitte Oktober: Fertigstellung "großes" Verkehrsgutachten des Bundes.
Ab 20. Oktober: Konstituierung der neuen Räte.
27. Oktober: Kabinettssitzung mit Beschluss über die Zustimmung zur Einleitung der kommunalen Beratungsverfahren.
Ende Oktober: Zuleitung des Gesetzentwurfes, der Rahmenvereinbarung, der Nationalparkverordnung sowie des "kleinen" und "großen" Verkehrsgutachtens an die Räte.
1. Dezember bis 26. Februar 2010: Auswertung der Stellungnahmen aus der Offenlage der Nationalparkverordnung durch die Bezirksregierung.
Mitte Januar: Abgabe der Stellungnahmen aus den Kommunen zu den vorliegenden Entwürfen.
Mitte März 2010: Abschließende Kabinettsentscheidung zum Nationalpark Siebengebirge.
Ende März 2010: Zuleitung des Gesetzentwurfs an alle Partner der Rahmenvereinbarung mit der Bitte um Stellungnahme.
Bis Sommerpause 2010: Abschließende Stellungnahme der Kommunen zum Nationalpark Siebengebirge an das Landesumweltministerium.