Rechter Bademeister in Bornheim Neonazi klagt gegen Entlassung

BONN/BORNHEIM · Anders als früher geben viele Neonazis sich optisch gerne einen bürgerlichen Anschein. Wie Otto Normalverbraucher wirkte auch ein 27-jähriger Neonazi, als er sich für die Stelle eines Bademeisters im Bornheimer Schwimmbad bewarb und sie auch bekam. Als indes seine Gesinnung bekannt wurde, kündigte ihm sein Arbeitgeber, eine 100-prozentige Tochter der Stadt Bornheim, fristlos.

Der 27-Jährige nahm sich einen Anwalt und reichte Klage beim Arbeitsgericht Bonn ein. Am Dienstag trafen sich die Parteien vor der dritten Kammer. Dort berichtete ein Vertreter des Stadtbadbetriebs, wie es zur Kündigung kam. Der Bademeister habe ihn im März um Sonderurlaub gebeten. Als klar wurde, dass der Mann den Urlaub benötigte, weil er in U-Haft musste, wurde der Vorgesetzte stutzig. Er recherchierte im Internet und fand, wie er sagte, heraus, dass sein Mitarbeiter Mitglied im rechtsradikalen "Aktionsbüro Mittelrhein" ist und maßgeblich an Neonazi-Aufmärschen mitgewirkt hat.

Wenngleich Rechtsexperten zufolge in aller Regel niemand wegen seiner Gesinnung entlassen werden darf, so liegt auch hier der Teufel im Detail. Schließlich, so macht die Beklagtenseite vor Gericht deutlich, arbeite der Kläger im öffentlichen Dienst. Und da sei eine Kündigung durchaus gerechtfertigt, wenn der Mitarbeiter außerdienstlich dem Ansehen seines Dienstherrn schade.

Auf Vorschlag des Gerichts einigen sich die Parteien auf einen Vergleich - die Klägerseite allerdings mit Widerruf: Der 27-Jährige erhält eine ordentliche Kündigung und ein wohlwollendes Zeugnis. Damit ist die Angelegenheit nun vom Tisch.

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