Niederlage fürs Phantasialand

Die Stadt Brühl und das Phantasialand haben vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Baugenehmigung für die Attraktion "Wakobato" auf dem Mondsee aufgehoben, weil sie aus formalen Gründen rechtswidrig ist.

Niederlage fürs Phantasialand
Foto: Marcel Wolber

Brühl. Die Stadt Brühl und das Phantasialand haben vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Baugenehmigung für die Attraktion "Wakobato" auf dem Mondsee aufgehoben, weil sie aus formalen Gründen rechtswidrig ist.

Ein Anwohner hatte wegen der Lärmbelästigung gegen die von der Stadt Brühl erteilte Baugenehmigung für das Fahrgeschäft geklagt. Wird das Urteil rechtskräftig, muss die Attraktion außer Betrieb gesetzt werden.

"Die Baugenehmigung ist nicht konkret genug. Es hätte genauer beschrieben werden müssen, was auf dem See passiert. Denn nur so kann man erkennen, was und wie viel Lärm auf den Nachbargrundstücken entsteht", erklärte Raimund Schommertz, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht und Pressedezernent.

Bei der Stadt Brühl zeigte man sich überrascht von der Tatsache, dass sich das Urteil "nur auf formale Gründe gestützt hat". Jetzt wolle man die schriftliche Begründung des Urteils abwarten. "Daraus werden wir dann unsere Schlüsse ziehen", so Pressesprecher Gerd Schiffer.

Auch Phantasialand-Parkdirektor Ralf-Richard Kenter war auf das Urteil nicht gefasst: "Das Verfahren läuft mittlerweile zwei Jahre. Aber nie war die Rede davon, dass die Baugenehmigung formale Mängel haben könnte.

Ob 'Wakobato' aber zu laut ist oder nicht, darüber ist vor Gericht überhaupt nicht gesprochen worden." Nun wolle auch der Freizeitpark die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um zu entscheiden, ob man Rechtsmittel einlegen werde. Unabhängig von dieser Entscheidung zeigte Kenter aber schon einen möglichen Weg für die Lösung des Problems auf: "Eine Baugenehmigung bekommen, die den Betrieb zulässt."

"Wenn das Urteil so rechtskräftig würde, wären wir überaus zufrieden, weil wir viele unserer Argumente in der Stellungnahme des Richters wiedergefunden haben", sagte Michael W. Müller, Vorsitzender des Anwohnervereins "bovivo". Er schlug vor, gemeinsam mit allen Beteiligten nach Lösungen zu suchen.

Auch das Gericht hatte angedeutet, dass Einschränkungen der Betriebszeiten oder Lärmschutzmaßnahmen Möglichkeiten sein könnten, um den weiteren Betrieb zu sichern.

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