Flughafen Köln/Bonn Oberwaltungsgericht: Flughafenbau gesetzeskonform

KLÖN/BONN · Der Flughafen Köln/ Bonn ist gesetzeskonform gebaut worden, die Genehmigungen dafür sind rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) festgestellt.

Das Urteil wurde in dieser Woche an die Beteiligten verschickt, wie das OVG auf Anfrage bestätigte. Mit dem Urteil hat das Gericht die Klage von Anwohnern gegen die Betriebsgenehmigung des Airports abgelehnt. Die Kläger wollten gerichtlich feststellen lassen, dass der Flughafen nicht als planfestgestellt gilt. Das Gericht sieht das anders und hat keine Revision zugelassen.

"Es ist erfreulich, dass das Oberverwaltungsgericht mit dem Urteil die Bestandskraft unserer Betriebsgenehmigung und unsere Rechtsauffassung noch einmal bestätigt hat", kommentierte Flughafen-Chef Michael Garvens am Freitag die OVG-Entscheidung. "Mit der Frage der fiktiven Planfeststellung hatten sich zuvor schon verschiedene Gerichte bis hin zum Bundesverwaltungsgericht hinlänglich befasst und die Rechtmäßigkeit unserer Betriebserlaubnis festgestellt", so Garvens weiter. Mit seiner aktuellen Entscheidung habe das OVG das genehmigungsrechtlich sichere Fundament des Flughafens Köln/Bonn zusätzlich untermauert.

Das Gericht in Münster hatte über Klagen gegen den nächtlichen Fluglärm am Flughafen Köln/Bonn verhandelt. Jeweils zwei Einwohner aus Siegburg und Lohmar hatten gegen das Land NRW geklagt, unterstützt von den beiden Kommunen Siegburg und Lohmar. Ein fünfter Kläger hatte sich angeschlossen.

Nach Ansicht der Kläger steht der Flughafen planungsrechtlich auf unsicheren Füßen, weshalb sie die angebliche Rechtspflicht, den Fluglärm erdulden zu müssen, anzweifelten. Vor dessen Bau beziehungsweise Ausbau hat es nie ein formales Planfeststellungsverfahren gegeben. Es gilt ein sogenannter "fiktiver Planfeststellungsbeschluss", der den Airport nachträglich legitimieren sollte. Dass das rechtsmäßig ist, hat das Gericht nun abschließend geklärt. "Der Prozessausgang ist eine Enttäuschung für die Region.

Sie ist damit um eine Hoffnung beraubt", sagte Helmut Schumacher, Vorsitzender der Hennefer Ortsgruppe der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn, auf Anfrage. Nun bleibe noch die Hoffnung, ein Verbot des Passagiernachtflugs auf juristischem Wege zu erzielen. Die Lärmschutzgemeinschaft sieht durchaus rechtliche Möglichkeiten.

Hans-Peter Vierhaus, Berliner Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der die Klage ausgearbeitet hat, war am Freitag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort