Ortsvorsteherwahl könnte vor Gericht entschieden werden

Bornheimer CDU benennt 13 Kandidaten und beruft sich auf Wählervotum und Gemeindeordnung

Bornheim. "Der Bürger hat uns in fünf Orten - Brenig, Dersdorf, Hemmerich, Kardorf und Walberberg - wieder die absolute Mehrheit bei der Kommunalwahl gegeben. Dort werden wir den Ortsvorsteher ohnehin stellen. Ansonsten hat der Wähler nach den Stimmenanteilen gewollt, dass die SPD in Widdig das Sagen hat, denn dort hat sie 45 Prozent. In allen anderen Stadtteilen - Bornheim, Hersel, Merten, Rösberg, Roisdorf, Sechtem, Uedorf, Waldorf und Widdig - hat die CDU die meisten Stimmen bekommen. Das Wählervotum sagt also eindeutig, dass der Bürger in diesen Orten der CDU das Vertrauen schenkt. Dort werden wir einen Ortsvorsteher aus unseren Reihen nominieren."

Die Bornheimer CDU-Spitze gab sich am Mittwoch optimistisch, am kommenden Mittwoch bei der konstituierenden Ratssitzung nach der Kommunalwahl 13 der 14 Ortsvorsteher zu stellen - oder zumindest zu nominieren. Die CDU hatte am 26. September die absolute Mehrheit im Stadtrat und in mehreren Ortschaften verloren. Dass die Christdemokraten jetzt doch die Ortsvorsteher stellen wollen, verkündeten Parteivorsitzender Dieter Müller, Fraktionsvorsitzender Willi Rüth und Fraktionsgeschäftsführer Hans Dieter Wirtz.

Die bisherigen Oppositionsparteien SPD, Grüne, UWG/Forum und FDP hatten angekündigt, sie würden bis zur Ratssitzung eine gemeinsame Liste aufstellen und in den ihrer Meinung nach vakanten neun Dörfern den Ortsvorsteher benennen und gemeinsam wählen. Bekanntlich verfügen die vier Parteien über 24, die CDU lediglich über 20 Stimmen im Stadtrat. Die vier Gruppierungen hatten für die Ortsvorsteherwahl bereits vor Wochen eine Liste angekündigt, aber keine Namen genannt.

Genau da setzt die CDU an und beruft sich auf die Gemeindeordnung, Paragraf 39. In der Kommentierung heißt es unter Berufung auf das Oberverwaltungsgericht Münster: "Eine Wahl auf Grund von Absprachen oder Listenverbindungen sieht das Gericht nur in besonders gelagerten Fällen als zulässige Möglichkeit an. Vereinbarungen der Ratsfraktionen, die erst nach der Kommunalwahl anlässlich der Wahlen der Ortsvorsteher getroffen werden, kommt im Rahmen des § 39, Abs. 6, Satz 1, in aller Regel keine Bedeutung zu, da ihnen sowohl die unmittelbare Beziehung zum Wählervotum als auch der Bezug zum jeweiligen Gemeindebezirk fehlt."

Und: Wer die absolute Mehrheit erreicht hat, stellt den Ortsvorsteher. Ist das nicht der Fall, sollte die Partei den Ortsvorsteher stellen, "die im jeweiligen Gemeindebezirk die relative Mehrheit hat". "Das Stimmenverhältnis muss berücksichtigt werden", sagte am Mittwoch auf Anfrage des General-Anzeigers Dagmar Pelzer, Pressesprecherin des Innenministeriums in Düsseldorf. "Vereinbarungen nach der Wahl haben keine unmittelbare Beziehung zum Wählervotum und erscheinen laut Oberverwaltungsgericht daher nicht erlaubt."

"Der Wähler kannte keinen einzigen Kandidaten außer unseren. Und der Bürger hat bis auf einen Ort uns die Mehrheit gegeben. Er wollte also einen CDU-Vertreter als Ortsvorsteher", erklärte das Spitzen-Trio. Deshalb werden die Christdemokraten die 13 Kandidaten benennen.

"Und wenn uns die anderen Parteien überstimmen, werden wir diese Wahl rechtlich überprüfen und gegebenenfalls gerichtlich dagegen vorgehen. Das kann bekanntlich Jahre dauern bis zum Urteil. Aber nicht nur Bornheim, sondern viele andere Kommunen in NRW werden diesen Prozess mit Interesse verfolgen", gaben sich Rüth, Wirtz und Müller kampfbereit.

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