Prozess gegen Oster endet mit Freispruch

Bonner Gericht und Gutachter können Zweifel an den Aussagen der Belastungszeugin nicht ausräumen

Siegburg/Bonn. Der ehemalige NPD-Kreistagsabgeordnete Dominique Oster aus Siegburg ist am Mittwoch vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben.

Ausschlaggebend für das Urteil der 3. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts waren am letzten Prozesstag zwei psychologische Gutachten, die die Zuverlässigkeit der Aussage der Belastungszeugin in Zweifel zogen. Die 20-jährige Frau hatte angegeben, vom 32-jährigen Angeklagten am 14. April 2004 in dessen Wohnung zu sexuellen Handlungen gezwungen worden zu sein ( der GA berichtete).

Wie bei den psychologischen Gutachten deutlich wurde, leidet die Zeugin nicht nur an einer posttraumatischen Belastungsstörung, sondern auch an so genannten Dissoziationen. Diese können zu einer Vermischung zwischen aktuellen und früheren Erlebnissen führen. Folge: Tatsächliche Geschehnisse würden vor dem Hintergrund ehemaliger Ereignisse anders bewertet.

Als Auslöser für den Zustand der Bewusstseinsstörung - so eines der Gutachten - könne bei der Zeugin, die in ihrer Kindheit sexuell missbraucht wurde, bereits das Betrachten der kinderpornografischen Bilder auf Osters Computer ausgereicht haben.

Nach eigener Aussage habe sich die 20-Jährige das brisante Material zeigen lassen wollen, um den in der rechten Politszene als pädophil bekannten Mann später anzeigen zu können. Laut der Sachverständigen weist das psychologische Profil der Zeugin zudem eine Neigung zum Taktieren auf.

Das leite sich daraus ab, dass die Zeugin bewusst Dinge verschwiegen habe, etwa dass der Beschuldigte für sie mehr als ein flüchtiger Bekannter war, oder dass sie in der Vergangenheit insgesamt öfter als zwei Mal bei ihm vor der Tür stand. Besonders deutlich wurde das durch eine E-Mail, die erst im Laufe des Verfahrens zufällig von ihrem langjährigen Therapeuten eingebracht wurde. In der Nachricht vom 13. April 2004, also einen Tag vor der angeblichen Tat, schilderte sie ihm darin eine ähnliche Vergewaltigungssituation, die sich Tage vorher abgespielt haben soll.

Erst als sie das Gericht gezielt auf das Schreiben ansprach, äußerte sich die Zeugin dazu und stellte damit einen zweiten Vorwurf in den Raum. Einiges sprach aus Sicht des Gerichts allerdings auch für die Glaubwürdigkeit der jungen Frau. Zum einen fehle ihr das Motiv, warum sie Oster hätte belasten sollen.

Die im Raum schwebenden Beweggründe, hinter der Anschuldigung stecke politisches Kalkül, konnte das Gericht nicht feststellen. Dass sie kein typisches Vergewaltigungsschema geschildert habe, spreche ebenfalls für die Richtigkeit ihrer Aussage. Abgesehen von gewissen Abweichungen in den einzelnen Vernehmungsstadien sei das Kerngeschehen immer das gleiche geblieben. Ihre Berührtheit als Nebenklägerin sei während des Prozesses deutlich spürbar gewesen.

Dass an besagtem Tag etwas geschehen sein muss, was die junge Frau so aus der Bahn geworfen hat, davon war das Gericht überzeugt. Ob eine Vergewaltigung tatsächlich stattgefunden hat, konnte letztendlich aber nicht nachgewiesen werden. "Wir gehen davon aus, dass sie subjektiv die Wahrheit gesagt hat, können aber nicht mit Sicherheit sagen, dass ihre Aussagen auch objektiv der Wahrheit entsprechen", sagte am Mittwoch die vorsitzende Richterin Liesel Bürger zusammenfassend.

Der frühere NPD-Kreispolitiker, der bei der Kommunalwahl 2004 für das ebenfalls rechtsgerichtete Bündnis für Deutschland kandidierte, hatte bereits drei Monate lang in Untersuchungshaft gesessen, bis er gegen strenge Auflagen entlassen worden war.

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