Prozess in Bonn Baumarkt-Angestellter bestreitet Vergewaltigung einer Praktikantin

Euskirchen · Ein Angestellter eines Baumarkts soll in seinem Büro eine Praktikantin vergewaltigt haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe vor dem Bonner Landgericht.

 Das Landgericht Bonn beschäftigt sich mit dem Vorwurf der Vergewaltigung.

Das Landgericht Bonn beschäftigt sich mit dem Vorwurf der Vergewaltigung.

Foto: dpa/Oliver Berg

Vor dem Bonner Landgericht muss sich seit Dienstagmorgen ein Mann aus dem Kreis Euskirchen verantworten. Der Tatvorwurf: Vergewaltigung. Der Angestellte eines Baumarkts soll im September vergangenen Jahres eine Praktikantin bedrängt und anschließend in seinem Büro vergewaltigt haben.

Vor Gericht wies er die Vorwürfe komplett von sich, das mutmaßliche Opfer habe sich die Vorwürfe ausgedacht. Zu einem Beischlaf ist es laut Anklage nicht gekommen, der Tatbestand der Vergewaltigung gilt aber auch dann als erfüllt, wenn die Handlung mit einem Eindringen in den Körper des Opfers einhergeht.

Übergriff im Büro

Die Anklage skizziert den Tatverlauf wie folgt: Am 29. September gegen 11.45 Uhr soll der Angeklagte die Praktikantin im Lager des Marktes bedrängt haben. Obwohl die junge Frau deutlich ihre Ablehnung erkennbar gemacht habe, sei der Mann körperlich zudringlich geworden, habe sie am Gesäß berührt und die Frau mit den Worten „Es dauert nur fünf Minuten“ an den Hüften gepackt und in sein Büro getragen. Dort soll es dann zu dem Übergriff gekommen sein, bevor die beiden von Arbeitskollegen gerufen wurden.

Der Mann gab vor Gericht an, dass er die Praktikantin nicht näher kenne. Sie arbeite seit rund einem Monat in dem Markt und sei ihm nie besonders aufgefallen. Er sei der Frau niemals alleine nähergekommen und könne sich den Hintergrund der Vorwürfe daher nicht erklären.

An jenem Morgen habe sie sich nur kurz mit dem Wunsch nach einem freien Tag an ihn gewandt und er habe sie gebeten, das mit dem Marktleiter zu klären. Von diesem habe er auch später erfahren, dass die Frau zur Polizei gegangen und Anzeige gegen ihn wegen Vergewaltigung erstattet habe. Nun wird dem mutmaßlichen Opfer wohl eine Aussage als Zeugin vor Gericht nicht erspart bleiben. Mit einem Urteil wird Mitte April gerechnet.

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