Prozess in Rheinbach: Den Komplizen will er nicht verraten

Wegen gemeinschaftlichen Einbruchsdiebstahls musste sich jetzt ein 24-Jähriger aus Meckenheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Rheinbach. (stl) Wegen gemeinschaftlichen Einbruchsdiebstahls musste sich jetzt ein 24-Jähriger aus Meckenheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Dem Mann war vorgeworfen worden, sich am 27. April 2010 mit einem anderen Täter gewaltsam Zugang zu einem Wohnhaus in Meckenheim verschafft und ein Handy gestohlen zu haben.

Der Angeklagte war zwar geständig, wollte aber den Namen des Mittäters nicht preisgeben. Die beiden waren durch Aufhebeln der Terrassentür ins Haus gelangt, wobei schon ein Schaden von rund 400 Euro entstand. Anschließend hatten sie Räume nach Diebesgut durchsucht.

Dabei stießen sie unter anderem auf ein vermeintlich wertvolles, tatsächlich aber defektes Mobiltelefon. Als sie ins Zimmer des 20-jährigen Sohnes der Familie kamen, fanden sie den jungen Mann schlafend in seinem Bett vor und ergriffen die Flucht.

Der Angeklagte gab an, schon am Vorabend mit Bekannten getrunken zu haben. Dabei seien sie auch auf die Idee zu diesem Einbruch gekommen. Dass er zur Tatzeit betrunken gewesen und einfach mitgegangen sei, wollte Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert dem 24-Jährigen nicht glauben. Auch der Hinweis, dass es sich strafmildernd auswirke, den Namen des zweiten Täters zu nennen, überzeugte den Angeklagten offenbar nicht.

Kurz nachdem die Einbrecher das Weite gesucht hatten, hatte der Sohn seine Eltern benachrichtigt. "Das Wohnzimmet war durchwühlt", erinnerte sich der 20-Jährige. Sein 58-jähriger Vater bestätigte das. "Das Zahlenschloss meines Aktenkoffers war beschädigt und das Handy verschwunden." Am teuersten sei ihn letztlich die 25 Jahre alte Terrassentür zu stehen gekommen. Die Entschuldigung des Angeklagten im Gerichtssaal nahm der Zeuge kommentarlos zur Kenntnis.

Der mehrfach vorbestrafte 24-Jährige wurde zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Normalerweise liege das Strafmaß deutlich höher, so der Richter. Zusätzlich muss der 24-Jährige allerdings noch 120 Sozialstunden leisten.

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