Prozess um Mann aus Meckenheim Gericht setzt Haftbefehl gegen mutmaßlichen Drogendealer aus

Meckenheim/Bonn · Mit Maschinenpistolen bewaffnete Polizisten haben bislang einen Prozess um mutmaßliche Drogendealer aus Meckenheim begleitet. Damit ist nun Schluss. Abgeschlossen ist das Verfahren aber noch längst nicht.

Um mutmaßliche Drogendealer dreht sich derzeit ein Prozess vor dem Bonner Landgericht.

Um mutmaßliche Drogendealer dreht sich derzeit ein Prozess vor dem Bonner Landgericht.

Foto: DedMityay - stock.adobe.com/Dmitry Volochek

Bewaffnete Beamte mit Maschinenpistolen vor dem Gerichtsgebäude, zwei Kontrollschleusen und jede Menge Polizeipräsenz vor dem Verhandlungssaal: Wer das Gerichtsverfahren um mutmaßliche Drogendealer aus Meckenheim während der vergangenen 16 Verhandlungstage verfolgt hat, wurde Zeuge umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen. Diese werden aber ab dem nächsten Verhandlungstag der Vergangenheit angehören

Die zuständige Strafkammer am Bonner Landgericht hat den Haftbefehl gegen den noch in Haft verbliebenen 36-jährigen Hauptangeklagten gegen Zahlung einer Kaution von 20.000 Euro sowie gegen weitere Auflagen ausgesetzt.

Zwei weitere Männer auf der Anklagebank

Der mitangeklagte 34-jährige Cousin des Hauptangeklagten war bereits zuvor aus der Haft entlassen worden. Als erster der drei Angeklagten war ein 28-Jähriger bereits Ende April wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.

In dem Prozess stand zunächst der Vorwurf im Raum, die drei Personen hätten den Drogenhandel in Meckenheim bandenmäßig organisieren wollen. Der 36-Jährige soll dazu versucht haben, ausgerechnet mit einem V-Mann der Polizei ins Geschäft zu kommen. Im Laufe des Verfahrens kristallisierte sich dann heraus, dass zumindest der Vorwurf, eine Bande gegründet zu haben, nicht aufrechtzuerhalten sein dürfte. Als dann der Vertreter der Staatsanwaltschaft noch kurzfristig Mitschnitte von Telefonaten der Angeklagten einführte, die bis dato nicht in der Akte waren, forderte die Verteidigung das Verfahren wegen sogenannter rechtsstaatswidriger Tatprovokation einzustellen.

Wie hoch wird die Strafe ausfallen?

Dass die Richter dieser Forderung nachkommen, ist eher nicht zu erwarten. Die Strafe, die der Hauptangeklagte zu erwarten hat, dürfte aber schon alleine deshalb geringer als ursprünglich erwartet ausfallen, weil der Vorwurf der Bandengründung wegfällt. Notgedrungen setzte die Kammer weitere Verhandlungstermine an, damit die Verteidigung Gelegenheit erhält, die Mitschnitte auszuwerten. Angesichts der nun nicht mehr so hohen zu erwartenden Strafe setzte die Strafkammer den Haftbefehl gegen den 36-Jährigen außer Vollzug.

Das bedeutet nicht, dass die Richter keine Fluchtgefahr mehr sähen, formal bleibt der Haftbefehl nämlich in Kraft. Nach Überzeugung des Gerichts reichen die Zahlung einer Kaution von 20.000 Euro und die Abgabe sämtlicher Papiere aber aus, um den Angeklagten, der in Meckenheim über familiäre Bindungen verfügt, von einer Flucht ins Ausland abzuhalten.

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