Quittung für Überfall auf Tankstelle: vier Jahre Haft

Bonner Landgericht verurteilt 29-jährigen Haupttäter zu vier Jahren Haft - Komplize kam mit Bewährungsstrafe davon

Bonn. (lna) Vier Jahre Haft für den 29-jährigen Haupttäter Stefan M. (Namen geändert), zwei Jahre auf Bewährung für seinen zwei Jahre jüngeren Komplizen Marco P.. Die Strafe, die die 1. Strafkammer des Bonner Landgerichts für den Tankstellenüberfall am 12. Mai diesen Jahres aussprach, entsprach dem Antrag des Staatsanwaltes. "Wir sind nicht dazu da, Gnade walten zu lassen, sondern Recht zu sprechen", erklärte Vorsitzender Jupp Janßen im Urteil.

Stefan M. konnte trotzdem aufatmen: das Gericht nahm wegen seines "rückhaltlosen Geständnisses" und seines Verhaltens bei und nach der Festnahme einen "minder schweren Fall" an. Sein Komplize Marco P., der wohl nur aus Gefälligkeit dabei war, wurde als Gehilfe eingestuft. Er muss nicht ins Gefängnis, wenn er sich in Zukunft nichts zu schulden kommen lässt. Wie sich im Prozess zeigte, bedrückt ihn zusätzlich, dass er seinen Stiefbruder mit in die Sache hineingezogen hatte.

Auf Marco P.''s Bitte hatte der das Auto gemietet, mit dem die Angeklagten zum Raub fuhren. Beide hatten nämlich keinen Führerschein. Als Zeuge verstrickte der Stiefbruder sich derart in Unklarheiten, dass ihm der Staatsanwalt gar mit einer Anklage wegen Falschaussage drohte. Die beiden Verurteilten hatten am am späten Abend des 12. Mai eine Tankstelle in Medinghoven überfallen. Bevor sie mit der Beute von 700 Mark flüchten konnten, fuhr - purer Zufall - ein Streifenwagen vor.

Die beiden Männer gaben auf und wurden festgenommen. Stefan P. gab sofort alles zu, obwohl für ihn als Haupttäter mit vielen Vorstrafen eine Menge auf dem Spiel stand. Marco P. tat sich mit einem Geständnis bis zuletzt schwer.

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