Regelung revidiert Radfahren gegen die Einbahnstraße ist erlaubt

BAD HONNEF · Freie Bahn für Radfahrer, erneut auch entgegen der Einbahnstraße: Der Verkehrsausschuss votierte am Dienstag mit knapper Mehrheit dafür, dass Radler die Rommersdorfer Straße wieder auf ihrer gesamten Länge gegen die für Autos vorgeschriebene Fahrtrichtung befahren dürfen.

Bei sieben Ja- und sechs Nein-Stimmen sowie drei Enthaltungen auf Seiten der CDU folgte das Gremium dem Antrag von Armgard Lingenthal (Liste Bündnis 90/Grüne), zur 2000 im Radverkehrskonzept verankerten Regelung zurückzukehren.

In dem Konzept war festgelegt worden, dass Einbahnstraßen von Radfahrern auch entgegen der Einbahnregelung befahren werden dürfen. Im Fall der Rommersdorfer Straße, so der zuständige Geschäftsbereichsleiter im Rathaus, Richard Thomas, habe die Polizei von Anfang an Bedenken gehabt, denen sich die Verwaltung anschloss.

Vor allem mit Blick auf die Schulwegsicherheit sei es sinnvoller, die enge Straße von der Regelung auszunehmen, so die Polizei. Was mit Beginn der Bauarbeiten am Krankenhaus für den Abschnitt von der Bismarckstraße Richtung Markt geschah. Und auch nach dem Ende der Bauarbeiten blieb es dabei. Im Ausschuss schlug die Verwaltung, bei der offenkundig auch Kritik angekommen war, vor, für den Abschnitt Bismarck- bis Schülgenstraße die Rückkehr zum Radverkehrskonzept zu wagen. Für ein Jahr auf Probe solle das Stück für Radfahrer geöffnet werden, so der Verwaltungsvorschlag. Danach wolle man neu beraten.

Doch es kam anders: Lingenthal und nach ihr ihr Fraktionskollege Burkhard Hoffmeister argumentierten, das Radeln gegen die Einbahn schaffe nicht weniger, sondern mehr Sicherheit: Die Autofahrer seien vorsichtiger, wenn sie mit Gegenverkehr rechnen müssten, führen langsamer. Dass in zehn Jahren nicht ein Unfall passiert sei, spreche dafür, so Hoffmeister: "Null Unfall, null Schaden, ein Verdachtsfall".

Die Sicherheit der Kinder, die andernfalls gefährlichere Umwege fahren müssten, wiege höher als eine Bagatelle wie "ein Kratzer im Autolack". "Wohin wollen sie die Kinder umleiten? Auf die Hauptstraße?", so Hoffmeister. Stephan Schütte, Sachkundiger Bürger der CDU-Fraktion, sagte: "Es geht um das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme."

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