Schutz für Bewohner Rauchmelder-Pflicht bringt mehr Sicherheit

KREIS AHRWEILER · Die Rauchmelder-Pflicht in Rheinland-Pfalz bringt mehr Sicherheit, lässt die Feuerwehr aber auch häufiger ausrücken. Seit einem Monat sind - bisher bundesweit einmalig - in allen rheinland-pfälzischen Wohnhäusern und Wohnungen Rauchmelder Pflicht.

 Bis Ende des Jahres muss in jedem Wohnraum ein Rauchwarnmelder angebracht sein.

Bis Ende des Jahres muss in jedem Wohnraum ein Rauchwarnmelder angebracht sein.

Foto: DPA

"Das ist gut so", sagt Kreisfeuerwehrinspekteur Udo Schumacher. Der 54-Jährige ist Chef aller 99 Wehren des Kreises Ahrweiler und ihrer mehr als 2000 freiwilligen Mitglieder. Und in Sachen Rauchmelder unterstreicht er: "Lieber einmal mehr ausrücken, auch wenn es sich hinterher als Fehlarm herausstellt."

Dieses Aus- und direkt wieder Einrücken nimmt seit der Rauchmelderpflicht zu, denn die Geräte können auch Defekte haben und ohne Grund losschlagen. Jüngste Beispiele waren Einsätze in Bad Neuenahr und Bachem, zu denen nach Alarm der Leitstelle Koblenz die "ganze Kavallerie" ausgerückt war. "Denn entscheidend für jeden Einsatz sind die Informationen, die beim Disponenten in Koblenz eingehen", sagt Schumacher. Der jeweilige Wehrleiter schaltet dann das entsprechende Programm, das von den Brandstufen eins bis vier reicht." Vier bedeutet Hausbrand und ist die höchste Kategorie. Rauchmelder lösen meist Stufe zwei aus.

"Wer bei einem Brand nachweislich kein Gerät installiert hatte, riskiert Abzüge durch die Sachversicherung. Das ist Leichtsinn", findet Schumacher. Egal ob echter oder falscher Alarm, Schumacher rechnet durch Rauchmelder in der Folgezeit mit einem Zuwachs der Einsätze um bis zu 15 Prozent. Hinzu käme die steigende Zahl der Hilfeleistungen für Rettungsdienste. Das sei auch durch den Abbau der Einsätze bei Ölspuren, da werden inzwischen Straßenmeistereien und Fachfirmen beauftragt, nicht zu kompensieren.

Die höheren Einsatzzahlen bringen noch andere Probleme mit sich. "Ich bin gespannt, wie lange die Arbeitgeber das noch mitmachen", sagt Schumacher als Reaktion auf die "Summe des Ganzen" und steht mit seinen Kollegen in Rheinland-Pfalz für eine neue Lösung ein: "Es müsste steuerliche Anreize für Unternehmen geben, die freiwillige Helfer aus dem Katastrophenschutz beschäftigen." Lediglich der finanzielle Ersatz für die Einsatzstunden durch die Kommunen reiche nicht mehr aus.

Denn bei Bewerbungsgesprächen könne die Mitgliedschaft in Feuerwehr oder Technischem Hilfswerk mittlerweise sogar ein Ausschlusskriterium für eine Anstellung sein. "Das darf nicht passieren", sagt Schumacher, der all seinen Leuten aber auch rät: "Die Sicherheit des Arbeitsplatzes geht vor."

Um tagsüber eine komplette Truppe einsatzbereit zu haben, habe zum Beispiel die Grafschaft einen neuen Weg beschritten. Dort hätten die Mitarbeiter des Bauhofes eine Feuerwehrausbildung absolviert. So sei es möglich, schnell auszurücken, ohne dass auf Freiwillige in den Unternehmen zurückgegriffen werde. Das sei dann erst bei großen Einsätzen mit Sirenenalarm der Fall. Der Kreisfeuerwehrinspekteur, beruflich Chef des Ordnungsamtes der Kreisstadt, bestätigt aber auch einen Trend, den es seit Jahren gibt: "Zu einem Einsatz rücken immer mehr Einheiten aus, um die Mannschaftsstärke zu gewährleisten."

Das Gesetz

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen in Rheinland-Pfalz so eingebaut und betrieben werden, dass Brandgeruch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

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