Rechte dürfen nicht vor Kölner Dom demonstrieren

Hauptkundgebung der rechtsradikalen Gruppierungen Pro Köln und Pro NRW darf aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Roncalliplatz stattfinden

Rechte dürfen nicht vor Kölner Dom demonstrieren
Foto: dpa

Köln. (dpa) Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verbote der Kölner Polizei im Zusammenhang mit dem „Anti-Islamisierungskongress“ der rechtsradikalen Gruppierungen Pro Köln und Pro NRW bestätigt. Das teilte die Kölner Polizei mit. Tausende Bürger wollen gegen den Aufmarsch der Rechten demonstrieren.

Nun darf die heutige Hauptkundgebung aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Roncalliplatz am Kölner Dom stattfinden, sondern muss auf dem abgesperrten Barmer Platz am Rande der Innenstadt durchgeführt werden. Ein geplanter Demonstrationszug zur Baustelle einer Moschee im Stadtteil Ehrenfeld wurde ebenfalls komplett untersagt.

Damit bestätigten die Karlsruher Richter den Angaben zufolge in letzter Instanz entsprechende Entscheidungen des Kölner Verwaltungsgerichts und des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster.

Tausende Bürger wollen unterdessen gegen den Aufmarsch der Rechten demonstrieren. Ein breites Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften und Kirchen hat mobilgemacht. Geplant ist eine Kundgebung mit Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) und Grünen-Politiker Reinhard Bütikofer in der Innenstadt. Bei einer Veranstaltung von „Köln stellt sich quer“ warnte Schramma, die Pro-Gruppen versuchten erneut, „ihre ausländerfeindlichen Parolen und Hasstiraden unters Volk zu bringen“.

Der „Anti-Islamkongress“ ist eine Neuauflage der gescheiterten Veranstaltung vom September 2008. Diese war nach Ausschreitungen von linksautonomen Demonstranten kurzfristig von der Polizei gestoppt worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort