Neues System Rhein-Sieg-Kreis regelt Inobhutnahme von Jugendlichen neu

RHEIN-SIEG-KREIS · Seit Jahresbeginn unterliegt die Inobhutnahme von Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes einer neuen Regelung. Außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes wurde das System für Jugendliche auf ein trägergestütztes System umgestellt.

Sollten Jugendliche von der Polizei außerhalb der Dienstzeiten des Jugendamtes aufgegriffen werden und bedürfen sie eines besonderen Schutzes, stehen als Unterkunft künftig zwei Einrichtungen aus dem Trägerverbund der Caritas-Jugendhilfe-Gesellschaft, das CJG Hermann-Josef-Haus in Bad Godesberg und das CJG St. Josefshaus mit dem "Kinder in Not Haus" in Nümbrecht zur Verfügung.

Dem neuen System, das das bisherige Bereitschaftspflegesystem ergänzt, haben sich auch die Stadtjugendämter Bad Honnef, Bornheim, Königswinter, Meckenheim und Rheinbach angeschlossen. Für die Inobhutnahme während der Dienstzeiten stehen weiterhin zwei Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung.

Das neue System musste unter anderem deshalb geändert werden, weil Bereitschaftspflegeeltern fehlen. Die beiden neuen Einrichtungen garantieren jeweils rund um die Uhr zwei freie Plätze. Für einen vorgehaltenen Platz und die Rufbereitschaft zahlen die an der Kooperation beteiligten Jugendämter insgesamt 55.295 Euro im Jahr. Damit entfällt die Rufbereitschaft für die noch vorhandenen zwei Bereitschaftspflegefamilien, die jeweils vier Plätze zur Verfügung stellen.

Die Städte Lohmar und Sankt Augustin sind allerdings aus dem gemeinsamen System ausgeschieden. Sie arbeiten seit Jahresbeginn mit dem Kinderheim Hollenberg in Lohmar zusammen. Die Inobhutnahme von Kindern bis zum 13. Lebensjahr ist vertraglich mit dem Siegburger Kinderheim Pauline-von-Mallinckrodt vereinbart. Für die linksrheinischen Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes kooperiert der Kreis mit dem Hermann-Josef-Haus in Bad Godesberg.

Wird ein Jugendlicher von der Polizei aufgegriffen und in ein Heim gebracht, muss innerhalb von sieben Tagen geklärt werden, ob eine Rückkehr in den elterlichen Haushalt möglich ist oder Jugendhilfemaßnahmen erforderlich sind. Für den Fall, dass die Klärungsphase längere Zeit in Anspruch nimmt und eine familiäre Betreuung in Betracht kommt, wird der Jugendliche in einer der beiden Bereitschaftspflegefamilien untergebracht.

"Mit unseren Kooperationspartnern können wir jetzt auch außerhalb der Dienstzeiten des Kreisjugendamtes sicherstellen, dass die jungen Menschen sicher und verlässlich untergebracht werden können", sagte Kreisjugenddezernent Thomas Wagner.

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