Saftige Geldstrafe für Drogenbesitzer

Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln musste sich jetzt ein 26-Jähriger aus Meckenheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten.

Rheinbach. (stl) Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln musste sich jetzt ein 26-Jähriger aus Meckenheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Bei einer Polizeikontrolle am 4. Februar gegen 23.30 Uhr am Meckenheimer Kölnkreuz hatten die Beamten 0,82 Gramm Marihuana bei ihm gefunden.

Der Angeklagte gestand, tatsächlich ein Päckchen mit dieser Menge in der Hosentasche bei sich getragen zu haben. Er habe einen stressigen Tag gehabt und nur spazieren gehen und dabei rauchen wollen, fügte der 26-Jährige hinzu.

Auf die Frage, wann und wo er das Marihuana gekauft habe, erklärte er laut Polizei-Protokoll "bei irgend so einem Momo hier am Kölnkreuz". In Wahrheit, so der Angeklagte, stamme der Stoff aus Holland. Zwei Gramm für zehn Euro habe er dort gekauft. "Ich hatte das Zeug schon seit mindestens einem Jahr zu Hause liegen und an diesem Abend eben Lust darauf."

Eine Aussage, die sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert für unglaubhaft hielten. Gegen den 26-Jährigen sprach ein Vorstrafenregister mit neun Eintragungen, zu denen unter anderem gefährliche sowie schwere Körperverletzung sowie Diebstahl in mehreren besonders schweren Fällen zählten.

Fünf Jahre seines Lebens, so der Angeklagte, habe er bereits im Gefängnis verbracht und wolle nun sein Leben auf die Reihe kriegen. Die Tatsache, dass die letzte schwerere Straftat bereits vier Jahre zurück liege, dass er nunmehr einer geregelten Arbeit nachgehe und dass die Menge, um die es gehe, nicht sonderlich groß gewesen sei, veranlasste das Gericht, es in diesem Fall ausnahmsweise doch noch einmal bei einer Geldstrafe zu belassen.

"Die muss allerdings weh tun", ergänzte Schulte-Bunert und legte das Strafmaß bei 3 000 Euro fest. Verbunden mit einer eindringlichen Mahnung, sich nun aber nichts mehr zuschulden kommen zu lassen.

Der geringste Verstoß werde dazu führen, dass die bis 2014 geltende Bewährung widerrufen werde und er die Strafe absitzen müsse, ergänzte der Richter abschließend.

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