Schläger kann noch nicht identifiziert werden

Bei der nächsten Verhandlung ist der Angeklagte in Venezuela - Verfahren in Rheinbach zieht sich

Rheinbach. (sax) Etwas sarkastisch klang es schon, als Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert am Ende des zweiten Verhandlungstermins wegen der Anklage der Körperverletzung gegen einen Mitarbeiter eines Rheinbacher Unternehmens noch einen dritten Termin ansetzen musste: "Wir kriegen es auf jeden Fall zu Ende, das habe ich im Gefühl. Ich weiß nur nicht, ob noch in diesem Jahr."

Schon die erste Verhandlung Anfang Januar hatte dem Gericht keine Klarheit bringen können, ob es tatsächlich der Angeklagte gewesen war, der einen Gastronom aus Ahrbrück am 26. Februar vergangenen Jahres gegen 6 Uhr morgens nach dem Besuch einer Rheinbacher Diskothek und einer Bar einen Schlag aufs Auge und einen Tritt gegen den Oberschenkel versetzt hatte. Eine Prellung am linken Auge und am Oberschenkel und eine Schädelprellung nach einem Faustschlag hatten den Gastronom mehr als eine Woche lang arbeitsunfähig gemacht.

Machte der Geschädigte auch den Angeklagten definitiv als Schläger aus, so stand dem die Aussage eines 30-jährigen Justizvollzugsbeamten entgegen: "Ich kann ausschließen, dass er geschlagen und getreten hat, weil wir den ganzen Abend zusammen waren", zeigte der sich "sehr verwundert" über die Aussage des Geschädigten.

Ähnlich auch die Aussage eines weiteren Zeugen, der sicher war, dass der Angeklagte und der Justizvollzugsbeamte mit der Schlägerei vor der Bar "nichts zu tun hatten", weil sie zu diesem Zeitpunkt noch drinnen an der Theke gesessen hätten.

Einem trotz Ladung zur ersten Verhandlung unentschuldigt nicht erschienenem Zeugen legte Schulte-Bunert gleich ein Ordnungsgeld auf und hielt darüber hinaus die Anhörung von zwei weiteren Zeugen für notwendig. Aber auch bei diesem zweiten Termin gab es Probleme, weil nun ein anderer Zeuge nicht auftauchte. Dieser hatte sich zwar per angekündigtem Attest krank gemeldet, war aber telefonisch zu Hause nicht erreichbar, wie Schulte-Bunert nach einem vergeblichen Versuch feststellen musste.

Der als Zeuge erschienene Wirt der Bar wiederum hatte die Schläge selbst gar nicht gesehen, wie er aussagte. Ein 36-jähriger Zeuge aus Ahrweiler verwickelte sich dann gegenüber seiner Aussage bei der Polizei vor Gericht in Widersprüche. Alles in allem für den Amtsrichter Grund, eine weitere Sitzung anzuberaumen.

Nächstes Problem: Er müsse innerhalb von drei Wochen alle Zeugen hören, so Schulte-Bunert, sonst müsse er die Hauptverhandlung wiederholen. Beim nächstmöglichen Termin aber befindet sich der Angeklagte in Venezuela. Allerdings waren alle Voraussetzungen nach der Strafprozessordnung erfüllt, dass der Angeklagte vom persönlichen Erscheinen vor Gericht befreit werden konnte.

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