Schlechte Zeiten für Antennengegner

Das Oberverwaltungsgericht Münster stuft die Masten als fernmeldetechnische Nebenanlagen ein, die auch in Baugebieten zugelassen werden können - Stadt Königswinter sieht keine Möglichkeit mehr, Bauanträge abzulehnen

  Selbst im Rückspiegel  ist der Mobilfunkmast an der Heisterbacher Straße gut zu erkennen. Demnächst wird er wohl noch auffälliger werden.

Selbst im Rückspiegel ist der Mobilfunkmast an der Heisterbacher Straße gut zu erkennen. Demnächst wird er wohl noch auffälliger werden.

Foto: Handt

Königswinter. Schlechte Karten haben künftig die Gegner von Mobilfunkanlagen in Wohngebieten. Nach Einschätzung der Königswinterer Stadtverwaltung, die darüber am kommenden Mittwoch den Planungs- und Umweltausschuss (Sitzungsbeginn: 17 Uhr, Rathaus Oberpleis) informieren wird, hat sich die Rechtsprechung zu diesem Thema erheblich weiter entwickelt - zuungunsten der Gegner.

Die Verwaltung sieht daher keine Möglichkeit mehr, den Bauantrag für die Erweiterung der Antennenanlage auf dem Grundstück Heisterbacher Straße 34 in Niederdollendorf - wie von der Kommunalpolitik gefordert - abzulehnen. Auch ihr bisheriges Nein zur Errichtung von zwei neuen Anlagen in der Altstadt könne sie nicht aufrechterhalten.

Die Antragsteller, die auf dem Cura Altenheim Haus Katharina an der Kurfürstenstraße und auf dem Gebäude am von-Boltenstern-Platz 4 zwei weitere Antennenmasten aufstellen wollen, haben gegen die Entscheidungen der Stadt fristgerecht Widerspruch eingelegt. Nach der bisherigen Rechtsauffassung hätten die Anträge auf Befreiung von der Art der baulichen Nutzung abgelehnt werden können, was jetzt nicht mehr der Fall sei, sagt die Verwaltung.

Von den zurzeit der Stadt vorliegenden Bauanträgen könne lediglich das Vorhaben eines Mobilfunkbetreibers, einen Mast auf dem Gebäude Heisterbacher Straße 210 in Niederdollendorf zu errichten, abgelehnt werden. Das Haus steht unter Denkmalschutz. Ein weiterer Erweiterungsantrag liegt für die Anlage an der Kirchstraße in Ittenbach vor.

Die Verwaltung beruft sich auf mehrere Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, wonach es sich bei der Errichtung von Mobilfunkbasisstationen um fernmeldetechnische Nebenanlagen handelt, die der Versorgung von Baugebieten dienen und in diesen Gebieten als Ausnahmen zugelassen werden können. Nach Einschätzung der Richter sind Infrastruktursysteme im öffentlichen Interesse erforderlich und können aus technischen Gründen auch auf die Inanspruchnahme von Flächen in reinen Wohngebieten angewiesen sein.

Bisher wurde davon ausgegangen, dass Mobilfunkanlagen, die an einem Gebäude angebracht werden, als gewerbliche Hauptanlagen zu bewerten sind und damit in reinen Wohngebieten nur mit Erteilung einer Befreiung sowie in allgemeinen Wohngebieten und im Kleinsiedlungsgebiet nur durch Zulassung einer Ausnahme von der Art der baulichen Nutzung zugelassen werden können.

In Niederdollendorf will ein Mobilfunkbetreiber den bereits vorhandenen Antennenmast an der Heisterbacher Straße 34 auf 11,20 Meter erhöhen. Darüber hatten auch die Eltern, deren Kinder den rund 140 Meter entfernten Kindergarten besuchen, ihre Besorgnis ausgedrückt. Der städtische Planungsausschuss hatte im Oktober den Antrag abgelehnt, da eine solche Erhöhung auch zu einer erheblichen Störung des Ortsbildes führen würde und der Umgebung nicht angepasst wäre.

Das Oberverwaltungsgericht Münster stellt in dieser Frage fest, dass die Struktur technischer Anlagen, die in einer Dachlandschaft optisch auffällig in Erscheinung treten, zunehmend zum "Ausstattungsstandard" gehören und verweist auf Satelliten- und Solaranlagen. Maßgeblich für eine Ortsbildbeeinträchtigung sei zudem nur das Erscheinungsbild eines größeren Bereiches der Gemeinde. Die Stadtverwaltung kommt daher zu dem Schluss, dass die Ablehnung des Bauantrages aus städtebaulichen Gründen nicht begründet werden kann.

Da auch die Firma Dinova nicht bereit sei, einen weiteren Mobilfunkanbieter auf ihren Gebäuden zuzulassen, sieht die Verwaltung keine Möglichkeit mehr, den Bauantrag abzulehnen. Allerdings will sich die Stadt Königswinter auch bei künftigen Anträgen bemühen, mit Mobilfunkbetreibern über mögliche Ersatzstandorte zu verhandeln. Das war ihr zuletzt in Quirrenbach mit Erfolg gelungen.

Nachgefragt:

Karl Willi Weck, Vorsitzender des Dollendorfer CDU-Ortsverbands, ist ein entschiedener Gegner einer Erhöhung des Antennenmastes an der Heisterbacher Straße. Der Oberstabsfeldwebel sitzt im städischen Planungsausschuss, der sich am Dienstag mit dem Thema "Mobilfunkanlagen" beschäftigen wird. Mit Karl Willi Weck sprach Hansjürgen Melzer.

General-Anzeiger: Sie haben sich vehement gegen die Erhöhung des Niederdollendorfer Antennenmasts ausgesprochen. Geben Sie sich jetzt geschlagen?

Karl Willi Weck: Nein. Wir finden uns so damit nicht ab. Ich will zwar den Fraktionsberatungen am Montag nicht vorgreifen, aber wir werden mit einem Beschlussvorschlag in die Sitzung des Planungsausschusses gehen.

GA: Was bleiben Ihnen nach den Entscheidungen des OVG Münster noch für Möglichkeiten?

Weck: Wir haben im Herbst die Gestaltungssatzung für die Königswinterer Altstadt beschlossen. Sie enthält unter anderem Regelungen für Freileitungen, Antennen und Sonnenkollektoren. Mobilfunkmaste und -sendeanlagen sind in diesem Gebiet nicht zulässig. Wir fordern eine Überarbeitung der bereits vorhandenen Gestaltungssatzung für Niederdollendorf aus dem Jahre 1979 in diesem Sinne. Wir wollen eine zeitgerechte Regelung.

GA: Für welche Bereiche des Ortes gilt diese Satzung?

Weck: Nur für ganz bestimmte Straßenzüge. Sie gilt zum Beispiel für die Heisterbacher Straße bis zu einer Entfernung von 20 Metern von der Bordsteinkante. Da liegt der Mobilfunkmast drin. Außerdem gehört dazu die Rheinstraße, ein kleiner Abschnitt der Hauptstraße und ein Teil der Petersbergstraße. Wir wollen auch keine Erweiterung des Geltungsbereiches, nur eine Aktualisierung der Regelungen.

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